Aufruf der Anwendung
Der Aufruf der Cloud-Anwendung erfolgt über den DATEV Arbeitsplatz, DATEV Kanzlei-Rechnungswesen oder DATEV Einkommensteuer.
Funktionsumfang
DATEV EÜR Steuern unterstützt Sie beim Erstellen und bei der elektronischen Datenübermittlung:
- der Anlage EÜR sowie der zugehörigen Anlagen AVEÜR und SZ und ggf. LuF
- der Anlagen SE und AVSE (bei Personengesellschaften)
DATEV EÜR Steuern kann bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften für alle Gewinneinkunftsarten sowie für Vereine und Stiftungen genutzt werden.
Die Funktionen im Überblick:
- Gleichzeitige Übergabe von gebuchten Kontensalden für die Anlage EÜR und von Einzelinventaren für die Anlage AVEÜR aus Kanzlei-Rechnungswesen an DATEV EÜR Steuern.
- Bei Personengesellschaften werden zusätzlich die Anlage(n) SE und AVSE mit Einzelwerten befüllt.
- Übernahme des Gewinns oder Verlusts in die Einkommensteuer bzw. ESt beschränkte Steuerpflicht bzw. Gesonderte und einheitliche Feststellung.
- Sofortübermittlung oder Bereitstellung zur späteren Übermittlung der Einzelwerte an die Finanzverwaltung, entweder aus der Cloud-Anwendung oder der Einkommensteuer- bzw. Feststellungserklärung.
- Optional ist auch die Übermittlung von Summenwerten an die Finanzverwaltung möglich.
- Anbindung an Freizeichnung online bzw. zukünftig an MyDATEV Kanzlei zur Freizeichnung von Dokumenten (DATEV-Programme 19.0 im August 2025)
- Senden der Auswertungen an DATEV DMS bzw. Dokumentenablage
- Ermittlung und Übergabe der Gegenstandswerte an die Rechnungsschreibung