Übergreifende Themen

Welche Vorteile bringt mir die Umstellung in die Cloud?

Für Ihre Kanzlei

  • Zentrale Datenhaltung & medienbruchfreie Prozesse: Alle Daten liegen sicher im Rechenzentrum – das ermöglicht durchgängige Workflows ohne Systembrüche, z. B. zwischen Kanzlei und Mandant.
  • Sicherheit & Stabilität: Die Cloud basiert auf modernsten Sicherheitsstandards (z. B. ISO 27001, BSI-KRITIS) und wird zentral gewartet. Das reduziert Ausfallrisiken und erhöht die Verfügbarkeit.
  • Skalierbarkeit & Zukunftssicherheit: Neue gesetzliche Anforderungen (z. B. E-Rechnung, Arbeitszeiterfassung) lassen sich schneller umsetzen. Die Cloud ist die Basis für datengetriebene Innovationen und neue Geschäftsmodelle.
  • Effizienz & Automatisierung: In Zukunft werden automatisierte Prozesse (z. B. Belegverarbeitung, Zahlungsabgleich) weiter manuelle Tätigkeiten reduzieren und Freiräume für Beratung schaffen. KI-gestützte Funktionen unterstützen bei Routineaufgaben und steigern die Produktivität.

Für Ihre Mandantinnen und Mandanten

  • Einfacher & schneller Austausch: Belege, Auswertungen und Rückfragen lassen sich digital und in Echtzeit mit der Kanzlei teilen – z. B. über DATEV Unternehmen online.
  • Transparenz & Kontrolle: Mandantinnen und Mandanten erhalten jederzeit Einblick in ihre Daten und Prozesse – z. B. über MyDATEV oder automatisierte Statusmeldungen.
  • Sicherheit & Datenschutz: Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich in deutschen Rechenzentren unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards.

Welche Rolle spielen externe Technologiepartner und -anbieter bei der Cloud-Strategie?

Cloud-Technologien entwickeln sich zunehmend zum Standard für moderne Softwarelösungen. Viele Technologieanbieter richten ihre Produkte und Plattformen konsequent auf Cloud-Architekturen aus. Klassische On-Premises-Technologien, also lokal installierte und betriebene Software, werden mittelfristig nicht mehr im bisherigen Umfang weiterentwickelt.

Diese Entwicklung betrifft die gesamte IT-Branche. DATEV gestaltet diesen Wandel aktiv mit, um Mitgliedern und deren Mandanten auch künftig sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Lösungen bereitzustellen.

Deshalb wird das DATEV-Produktportfolio schrittweise an moderne Cloud-Standards angepasst. Ziel ist es, Kanzleien und Unternehmen dauerhaft den Zugang zu aktuellen Technologien, höherer Automatisierung und zukunftsfähigen digitalen Prozessen zu ermöglichen.

Wie viel Zeit kann meine Kanzlei durch die neuen DATEV Cloud-Lösungen einsparen?

Die Zeitersparnis durch die neuen DATEV Cloud-Lösungen ist individuell und hängt stark davon ab, wie viele Prozesse in Ihrer Kanzlei bereits automatisiert sind und wie digital Ihre Mandant:innen zuliefern.

Ein Beispiel aus dem Rechnungswesen: Kanzleien mit hohem Automatisierungsgrad schaffen bereits heute etwa 90-110 Buchungssätze pro Stunde, während andere bei 70 oder weniger liegen. Das zeigt, wie groß das Potenzial ist. Besonders durch den Einsatz von KI wird sich dieses Potenzial in der neuen Softwaregeneration weiter steigern lassen.

Um diese Effizienzgewinne zu realisieren, empfiehlt DATEV die marktvorbereitenden Maßnahmen zum optimalen Einstieg in die Cloud. So werden Kanzleien frühzeitig vorbereitet und können die neuen Lösungen bestmöglich in ihre Prozesse integrieren.  

Soll ich jetzt noch On-Premises-Produkte einführen oder auf das Cloud-Produkt warten?

Das hängt vom konkreten Bedarf und von der Verfügbarkeit der jeweiligen Cloud-Nachfolgelösung ab.

Wenn kurzfristig ein konkreter Bedarf besteht und die passende Cloud-Lösung noch nicht verfügbar ist, kann ein On-Premises-Produkt übergangsweise sinnvoll sein. Für mittel- und langfristige Investitionsentscheidungen ist jedoch die Cloud der strategische Zielzustand.

DATEV richtet die Produktentwicklung vorrangig auf neue Cloud-Lösungen aus. Bestehende On-Premises-Produkte werden bis zum jeweiligen Abkündigungszeitpunkt weiterhin hinsichtlich gesetzlicher Anforderungen und technischer Lauffähigkeit abgesichert, aber funktional nicht mehr im bisherigen Umfang weiterentwickelt.

Wichtig ist daher: Wer heute noch ein On-Premises-Produkt einführt, sollte das spätere Umstiegsszenario in die Cloud direkt mitplanen. Die Entscheidung sollte gemeinsam mit dem zuständigen DATEV-Ansprechpartner getroffen werden.

Mit welchen Preisen für die neuen DATEV-Cloud-Anwendungen ist im Vergleich zur heutigen On-Premises-Software zu rechnen?

Die DATEV-Preisstrategie folgt schon immer einer modernen, marktüblichen Logik: Infrastruktur, Betrieb und kontinuierliche Weiterentwicklung sind im Produktpreis integriert – fair verteilt und planbar für Mitglieder, Kundinnen und Kunden. Das gilt auch für die neuen DATEV-Cloud-Anwendungen.

Mit welchem zeitlichen Vorlauf werden Kundinnen und Kunden über eine anstehende Umstellung informiert?

DATEV informiert Kundinnen und Kunden so früh wie möglich über anstehende Umstellungen und notwendige vorbereitende Maßnahmen.

Der konkrete Vorlauf hängt vom Produkt, der Komplexität der Umstellung und dem individuellen Umstellungsszenario ab. Bei größeren Umstellungen, etwa im Kanzleimanagement, ist derzeit ein Vorlauf von rund sechs Monaten vor dem individuellen Umstellungszeitraum vorgesehen.

Dieser Zeitraum soll Kanzleien, Unternehmen, Außendienst und Service eine strukturierte Vorbereitung ermöglichen und Belastungsspitzen vermeiden. Auf Basis erster Erfahrungen werden die Vorlaufzeiten weiter überprüft und bei Bedarf angepasst.

Können Kanzleien im Rahmen der Umstellung alle Mandantinnen und Mandanten gesammelt migrieren – auch bei Sonderthemen wie Baulohn?

Kanzleien werden im Zuge der Umstellung in die Cloud verschiedene Umstellungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchführen. DATEV verfolgt dabei das Ziel, einzelne Umstellungen pro Kanzlei möglichst zu bündeln und den Aufwand dadurch so gering wie möglich zu halten.

Im Bereich Lohn beispielsweise erfolgt die Umstellung mandantenweise. Der konkrete Zeitpunkt hängt davon ab, ob der benötigte Funktionsumfang in der neuen Lösung bereits verfügbar ist. Sonderthemen wie Baulohn können dazu führen, dass einzelne Mandanten zu einem späteren Zeitpunkt umgestellt werden.

Für andere Produktbereiche können abweichende Umstellungsverfahren gelten. Im Kanzleimanagement kann die Umstellung beispielsweise als Stichtagsumstellung oder bestandsweise erfolgen.

Kanzleien werden rechtzeitig über das jeweilige Vorgehen, die betroffenen Bestände und notwendige Vorbereitungsschritte informiert.

Müssen Leistungen künftig manuell von der Haupt- auf die Unterberaternummer umgebucht werden?

Nein. Eine manuelle Umspeicherung von Leistungen zwischen Haupt- und Unterberaternummer ist derzeit nicht erforderlich. Solche Maßnahmen würden aktuell zu einem erheblichen Mehraufwand führen und sind nicht vorgesehen. Sollte sich an dieser Empfehlung etwas ändern, erfolgt eine rechtzeitige und transparente Information.

Kann aus den Personendaten automatisch ein DATEV-Konto angelegt werden?

Nein. Ein DATEV-Konto muss immer aktiv und persönlich durch die jeweilige Nutzerin oder den jeweiligen Nutzer angelegt werden. Eine automatische Erstellung aus vorhandenen Personendaten ist nicht möglich.

Die Registrierung erfolgt über eine persönliche E-Mail-Adresse. So wird sichergestellt, dass die Identität eindeutig zugeordnet wird und der Zugriff auf DATEV-Anwendungen geschützt bleibt.

Der Prozess dient damit der Sicherheit, der persönlichen Verantwortlichkeit und dem Schutz der digitalen Identität im DATEV-System.

Heißt selbstverwaltete Identität (DATEV-Konto), dass SmartCard/SmartLogin perspektivisch wegfallen?

Selbstverwaltete Identität bedeutet, dass jede Person ihr DATEV-Konto eigenständig registriert und verwaltet. Bestehende Anmeldemedien wie SmartCard oder SmartLogin können mit dem DATEV-Konto verknüpft und während der Übergangszeit weiterhin genutzt werden.

DATEV unterstützt für die Anmeldung am DATEV-Konto verschiedene sichere Verfahren, darunter SmartCard, SmartLogin und weitere Authentifizierungsverfahren wie zeitbasierte Einmalcodes.

Perspektivisch ist ein einheitlicher, sicherer und zukunftsfähiger Login für alle DATEV-Anwendungen das Ziel. Ob und wann bestehende Medien wie SmartCard oder SmartLogin abgelöst werden, wird rechtzeitig kommuniziert.

Kanzleimanagement

Was bedeutet die verpflichtende Auftragsorientierung im DATEV Kanzleimanagement für Kanzleien?

DATEV Kanzleimanagement ist künftig konsequent auftragsorientiert aufgebaut. Das bedeutet: Leistungen und Prozesse werden grundsätzlich über Aufträge gesteuert – unabhängig davon, welches Paket genutzt wird.

Ein Arbeiten vollständig ohne Auftragsbezug ist künftig nicht vorgesehen. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Bereiche wie Dokumente, Posteingänge, Postausgänge und Fristen; diese können auch ohne direkten Auftragsbezug geführt werden.

Kanzleien sollten sich daher frühzeitig mit ihrem Leistungsprofil beschäftigen. Dieses wird bereits heute im Rahmen der Mandatsanbahnung erfasst und kann auf Basis eines bereitgestellten Standards weiter genutzt oder individuell angepasst werden.

Der Einrichtungsaufwand für die Individualisierung des Leistungsprofils liegt erfahrungsgemäß bei 1–2 Stunden. Danach profitieren Kanzleien von automatisierten Abrechnungsprozessen, besserer Steuerung und datenbasierten Entscheidungen im Kanzleialltag.

Wird es eine 1:1-Nachfolgelösung für DATEV DMS geben oder müssen Kanzleien mit Einschränkungen rechnen?

Eine funktionale 1:1-Nachfolgelösung für DATEV DMS ist nicht vorgesehen. Die zentralen Dokumentenfunktionen werden künftig in die neuen DATEV-Kanzleimanagement-Pakete integriert.

Dazu gehören insbesondere Funktionen wie Dokumentenablage, Suche, Fristenmanagement und Aufgabensteuerung. Die künftige Lösung wird modular in DATEV Kanzleimanagement eingebunden und orientiert sich am Konzept eines modernen Enterprise Content Managements.

Ziel ist nicht nur, bestehende Funktionen in die neue Produktwelt zu überführen, sondern Dokumentenprozesse insgesamt weiterzuentwickeln. Geplant sind unter anderem verbesserte Workflows, ein erweiterter Posteingangsassistent, konfigurierbare Fristbenachrichtigungen und Möglichkeiten zur kollaborativen Bearbeitung direkt in der Anwendung.

Das konkrete Angebot einer DMS-Nachfolge wird derzeit noch geprüft. DATEV informiert rechtzeitig, sobald verbindliche Aussagen zu Funktionsumfang, Verfügbarkeit und Umstellung möglich sind.

Wird die Nachfolgelösung von DATEV DMS auch Mandant:innen zur Verfügung stehen?

Das neue DMS richtet sich weiterhin ausschließlich an Kanzleien und ist als zentrale Lösung für das digitale Dokumentenmanagement im DATEV-Umfeld vorgesehen.  Eine Nutzung durch Mandanten ist nicht vorgesehen.

Wird es eine Komplettübernahme der DATEV DMS-Bestände in die Cloud ohne Aufwand für Kanzleien geben?

Eine automatisierte Übernahme von Dokumentenbeständen in die Cloud ist vorgesehen. Ganz ohne Vorbereitung wird die Migration jedoch nicht in jedem Fall möglich sein.

Vorab kann es notwendig sein, Dokumentenbestände zu bereinigen, insbesondere bei sehr großen Dateien, speziellen Dateiformaten oder nicht migrierbaren Inhalten. In solchen Fällen können Anpassungen wie eine Verkleinerung oder ein Formatwechsel erforderlich sein.

Die Verfahren zur Bereinigung und Migration werden derzeit im Zusammenhang mit DATEV Kanzleimanagement mit Dokumentenablage pilotiert. Ziel ist es, den Aufwand für Kanzleien so gering wie möglich zu halten und die Migration strukturiert vorzubereiten.

Welche Beratungsangebote gibt es für Key-Account-Kanzleien zur Vorbereitung der „Bestandsbereinigungen“ in DATEV Eigenorganisation comfort?

Kanzleien, bei denen aktuell noch keine konkrete Umstellung auf DATEV Kanzleimanagement ansteht, können sich bereits heute mit einer Reviewberatung vorbereiten. Dafür stehen Beratungsangebote zu DATEV Eigenorganisation compact/classic oder Eigenorganisation comfort zur Verfügung.
Im Rahmen der Beratung wird das bestehende Eigenorganisations-System analysiert. Darauf aufbauend werden konkrete Optimierungsmaßnahmen abgeleitet, die bereits in der bestehenden Eigenorganisations-Software umgesetzt werden können.

Gleichzeitig werden vorbereitende Schritte für die spätere Umstellung auf DATEV Kanzleimanagement berücksichtigt. So können Kanzleien ihre Bestände frühzeitig strukturieren, Bereinigungsbedarfe erkennen und den späteren Umstieg gezielter vorbereiten.

Rechnungswesen

Wie sieht der effiziente Finanzbuchführungsprozess der Zukunft aus?

Die Finanzbuchführung der Zukunft ist digital, automatisiert und vernetzt. Das kommende cloudbasierte DATEV Rechnungswesen, ermöglicht ein gemeinsames Arbeiten auf einem Datenbestand und geht weg von der manuellen Erfassung von Buchungssätzen hin zur Kontrolle und Optimierung eines weitgehend automatisierten Systems mit integrierter KI. Die Grundlage bildet ein digitaler Belegaustausch mit den Mandant:innen über DATEV Unternehmen online. Die DATEV E-Rechnungsplattform dient als zentraler Knotenpunkt für strukturierte Rechnungsdaten und verbindet Kanzleien, Unternehmen und Behörden. Durch die Anbindung von Vorsystemen der Mandate über standardisierte Schnittstellen, wird die Effizienz zudem gesteigert und ein medienbruchfreier Datenaustausch ermöglicht.

Dabei steht nicht mehr das einzelne Produkt im Fokus, sondern der durchgängige Prozess – von der Rechnung bis zur Auswertung. So entsteht ein effizienter, zukunftsfähiger Finanzbuchführungsprozess, der Beratung und Mandantenbindung stärkt.

Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz (KI) im neuen Rechnungswesen?

KI-basierte Automatisierung wird künftig ein fester Bestandteil des Rechnungswesens sein. Die Software nutzt intelligente Funktionen, um Buchungen weitgehend automatisch zu verarbeiten – insbesondere im Zusammenspiel mit strukturierten Daten aus E-Rechnungen. Dennoch bleibt die fachliche Verantwortung beim Menschen: Die KI unterstützt bei Routineaufgaben, ersetzt aber nicht die Sachbearbeitung. Zusätzlich sorgen integrierte Qualitätssicherungsmechanismen dafür, dass die Ergebnisse zuverlässig und nachvollziehbar bleiben. Ziel ist es, die Effizienz zu steigern und Nachkontrollen gezielt zu minimieren.

Wird das klassische DATEV Kanzlei-Rechnungswesen bereits 2027 vollständig abgelöst?

Nein, ein vollständiger Umstieg erfolgt nicht sofort. Im Jahr 2027 startet zunächst eine Pilotphase mit wenigen ausgewählten Kanzleien. Erst in den darauffolgenden Jahren werden nach und nach weitere Buchführungsbestände in die neue Lösung überführt, sobald der Funktionsumfang wächst. Alle Kanzleien werden rechtzeitig über die nächsten Schritte informiert. Wichtig ist, sich frühzeitig auf die neuen Arbeitsweisen in der Cloud vorzubereiten.

Bleibt die manuelle Buchungszeile im neuen DATEV Rechnungswesen erhalten?

Ja. Auch im neuen cloudbasierten DATEV Rechnungswesen wird es weiterhin möglich sein, Buchungen manuell zu erfassen. Die Anwendung ist jedoch konsequent auf digitale und automatisierte Prozesse ausgerichtet. Die manuelle Erfassung sollte nur bei Kleinstbuchführungen oder Buchungen ohne Beleg genutzt werden. Es wird empfohlen sich unter Einbezug der Mandant:innen frühzeitig auf digitale Belegprozesse und Automatisierungsservices vorzubereiten, um die Vorteile der neuen Lösungen optimal zu nutzen.

Ist es auch künftig möglich, eine EÜR ohne OPOS-Funktion zu buchen?

Ja. Eine EÜR kann auch künftig ohne OPOS-Funktion gebucht werden. DATEV empfiehlt jedoch, in der Kanzlei einen möglichst einheitlichen Buchungsprozess mit OPOS-Funktion zu etablieren – unabhängig davon, ob es sich um eine Bilanzierung oder eine EÜR handelt. Nur so lassen sich die Vorteile automatisierter und digitaler Abläufe voll ausschöpfen. Die OPOS-Buchführung ist die Basis für effiziente Prozesse und eine reibungslose Zusammenarbeit mit Mandant:innen.

Wie gehe ich bei der EÜR mit OPOS vor, wenn Mandantinnen und Mandanten DATEV Unternehmne online ablehnen?

Auch wenn Mandanten DATEV Unternehmen online nicht nutzen möchten, bleibt die Buchung einer EÜR weiterhin möglich. In diesem Fall erfolgt die Bearbeitung jedoch stärker manuell und ist daher weniger effizient.

DATEV empfiehlt, mindestens den digitalen Belegaustausch über DATEV Unternehmen online zu etablieren. Das erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandant:innen, reduziert Medienbrüche und ist auch mit Blick auf die E-Rechnung ein wichtiger vorbereitender Schritt.

Wer vollständig auf digitale Belegprozesse verzichtet, muss mit zusätzlichem manuellem Aufwand rechnen, etwa bei Nacharbeiten oder der Sicherstellung korrekter Auswertungen.

Die Empfehlung lautet daher: Auch bei einer EÜR sollte die Kanzlei frühzeitig auf digitale Belegprozesse und möglichst standardisierte Abläufe hinwirken.

Personalwirtschaft

Sind in der Migrationsprüfung zu DATEV Lohn bereits alle relevanten Fachgebiete, zum Beispiel Pfändung, berücksichtigt?

Die Migrationsprüfung für DATEV Lohn steht in einer Basisversion bereit und wird schrittweise erweitert. Weitere Fachgebiete, zum Beispiel Pfändung, werden sukzessive in die Prüfung aufgenommen, damit relevante Abrechnungssachverhalte vor der Umstellung berücksichtigt werden können.

Voraussetzung für die Migrationsprüfung ist eine vorhandene RZ-Sicherung. Bei LODAS erfolgt diese automatisch. Bei Lohn und Gehalt muss eine aktive RZ-Sicherung vorhanden sein.

Zusätzlich ist vor der tatsächlichen Migration eine finale Prüfung vorgesehen. Dadurch sollen mögliche Fehler frühzeitig erkannt und die Migrationsfähigkeit der Daten verlässlich bewertet werden.

Wie gehen wir in DATEV LODAS mit organisatorisch getrennten Unternehmen um, die auf mehrere Mandant:innen verteilt sind? Ist eine Zuordnung zu mehreren Mandantinnen und Mandanten möglich?

Die Aufteilung eines Unternehmens auf mehrere Mandanten in DATEV LODAS oder DATEV Lohn und Gehalt kann unterschiedliche fachliche oder organisatorische Gründe haben. Die dahinterliegenden Anforderungen werden derzeit im Zusammenhang mit dem neuen DATEV Lohn analysiert.

Bis zur abschließenden Bewertung gilt: Neue anwendungsspezifische Sonderfälle sollten möglichst vermieden werden. Grundsätzlich sollte ein Unternehmen einem zentralen Mandanten zugeordnet werden.

Ob bereits bestehende organisatorisch getrennte Strukturen künftig zusammengeführt werden müssen oder weiterhin abgebildet werden können, ist derzeit noch nicht abschließend entschieden. DATEV berücksichtigt dabei auch den möglichen Aufwand für Kanzleien und Unternehmen.

Sobald hierzu verbindliche Aussagen möglich sind, wird DATEV rechtzeitig informieren.

Wird der Import von ASCII-Dateien in DATEV Lohn langfristig möglich sein?

Der Import von ASCII-Dateien soll perspektivisch auch in DATEV Lohn möglich bleiben. Das betrifft zum Beispiel selbst erstellte Lösungen zur Erfassung von Bewegungsdaten.

Dabei kann es jedoch Anpassungen bei den importierbaren Feldern und Formaten geben. Kanzleien und Unternehmen sollten daher prüfen, ob bestehende individuelle Importlösungen künftig angepasst werden müssen.
DATEV empfiehlt, möglichst auf standardisierte Schnittstellenlösungen umzusteigen. Dadurch lässt sich die Anbindung an DATEV Lohn stabiler gestalten, und Service- sowie Pflegeaufwände können reduziert werden.

Ist die RZ-Sicherung bei Lohn und Gehalt jetzt kostenfrei?

Ja. Die monatliche RZ-Sicherung für aktive Mandant:innen ist kostenfrei und über den Abrechnungsgrundpreis abgedeckt.

Kosten können nur entstehen, wenn Mandant:innen über einen längeren Zeitraum nicht bearbeitet wurden. Nach zwölf Monaten gelten hierfür die Regelungen der DATEV-Preisliste.

Die RZ-Sicherung ist zudem Voraussetzung für:

  • die automatisierte Prüfung,
  • die frühzeitige Erkennung von Fehlern,
  • und die Information über die Migrationsfähigkeit der Daten im Umstellungscockpit.