Europa setzt auf E-Rechnung
Ob Italien, Polen, Frankreich, Belgien oder Deutschland: Immer mehr europäische Staaten führen verpflichtende elektronische Rechnungsverfahren und digitale Meldesysteme ein. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch von Land zu Land: Während Italien beispielsweise bereits seit 2019 auf das staatliche Sistema di Interscambio (SdI) setzt, führt Polen mit KSeF ein nationales System für strukturierte elektronische Rechnungen ein. Frankreich startet seine Reform am 1. September 2026.
Auch bei Formaten, Übertragungswegen und Meldepflichten bestehen nationale Besonderheiten. Für Kanzleien mit international tätigen Mandanten bedeutet das: Neben den deutschen Vorgaben sind auch Anforderungen anderer europäischer Länder von hoher Relevanz.
Gemeinsame Standards sorgen für Orientierung
Bei aller Vielfalt gibt es gemeinsame Grundlagen. Eine wichtige Rolle spielt die europäische Norm EN 16931 für die semantischen Inhalte elektronischer Rechnungen. Formate und Standards wie XRechnung, Factur-X/ZUGFeRD oder Peppol BIS Billing orientieren sich daran oder bauen darauf auf.
Gleichzeitig gewinnt die Interoperabilität zwischen den unterschiedlichen Systemen an Bedeutung. OpenPeppol entwickelt sich dabei zunehmend zu einem europaweit relevanten Netzwerk für den standardisierten elektronischen Rechnungsaustausch.
ViDA bringt Europa schrittweise näher zusammen
Trotz der unterschiedlichen nationalen Ausprägungen beruhen viele Regelungen auf gemeinsamen europäischen Grundlagen. Für die semantischen Inhalte elektronischer Rechnungen bildet die EN 16931 den zentralen Standard. Nationale Formate wie XRechnung, Factur-X/ZUGFeRD oder Peppol BIS Billing orientieren sich daran oder bauen darauf auf.
Syntax und Übertragungsweg werden weiterhin national festgelegt. Gleichzeitig zeichnet sich ein Trend ab, OpenPeppol mit seinen EN-16931-konformen Standards als europaweit interoperables Netzwerk zu etablieren.
VAT in the Digital Age (ViDA)
Mit ViDA harmonisiert die Europäische Union die umsatzsteuerliche Digitalisierung für grenzüberschreitende B2B-Umsätze. Ab dem 1. Juli 2030 gelten hierfür harmonisierte Digital Reporting Requirements (DRR) auf Basis strukturierter elektronischer Rechnungsdaten. Gleichzeitig wird die elektronische Rechnung zum Regelfall. Bestehende nationale Echtzeit-Meldesystemesind bis spätestens 1. Januar 2035 anzupassen.
ViDA ersetzt nationale Systeme nicht, sondern schafft einen gemeinsamen Rahmen für grenzüberschreitende Umsätze. Nationale Besonderheiten bleiben für inländische Geschäftsvorfälle bestehen.
Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen müssen somit nationale Gesetze und technische Spezifikationen sowie die europäischen Vorgaben aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, der EN 16931 und künftig den ViDA-Regelungen berücksichtigen.
Mandanten bei der Entwicklung begleiten
Für Mandanten mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen wird es damit wichtiger, sowohl nationale Anforderungen als auch europäische Entwicklungen im Blick zu behalten. Kanzleien können ihren Mandanten dabei Orientierung geben und sie dabei unterstützen, ihre Rechnungsprozesse
frühzeitig auf den digitalen Austausch auszurichten.
DATEV: Gut vernetzt für den europäischen Rechnungsaustausch
Sowohl DATEV SmartTransfer als auch die DATEV E-Rechnungsplattform sind an das international ausgerichtete TRAFFIQX® Netzwerk angebunden. Dadurch können unterschiedliche nationale Systeme in Europa miteinander verbunden und E-Rechnungen über Ländergrenzen hinweg ausgetauscht werden.