Vorsicht, Vorsteuer?
Mit der E-Rechnungspflicht ändern sich die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung. Was viele noch nicht im Blick haben: Fehlerhafte oder nicht gesetzeskonforme Rechnungen können Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug haben. Deshalb lohnt es sich, Prozesse frühzeitig zu prüfen und anzupassen.
Welche Konsequenzen sich daraus für Unternehmen ergeben und wie Kanzleien ihre Mandanten dabei begleiten können, lesen Sie in unseren aktuellen Fachbeiträgen.
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Versandpflicht ab 01.01.2027
Jetzt E-Rechnungsprozess umsetzen!
Ab dem 1. Januar 2027 sind Kanzleien und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtet, E-Rechnungen gesetzeskonform zu versenden. Dadurch wird die Zahl der E-Rechnungen im Umlauf weiter steigen. Die seit dem 1. Januar 2025 geltende Empfangspflicht gewinnt damit zusätzlich an Bedeutung: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und weiterverarbeiten können. Spätestens jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigenen Prozesse auf die E-Rechnung auszurichten und die Voraussetzungen für einen durchgängigen digitalen Rechnungsprozess zu schaffen.