Dieses Unterstützungspaket hilft Ihnen dabei, Ihre Kanzlei optimal auf die E-Rechnung umzustellen.
Seit 1. Januar 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen obligatorisch. DATEV steht Ihnen dabei zur Seite und unterstützt Sie bei der Umstellung Ihrer Rechnungsprozesse. Stellen Sie Ihre Rechtsberatungskanzlei optimal auf die E-Rechnung um - mit unserem Unterstützungs- und Informationsangebot speziell für Anwältinnen und Anwälte.
Leitfaden
Nehmen Sie die E-Rechnungspflicht zum Anlass, Ihre Prozesse rechtzeitig zu optimieren. Mit dem vorliegenden Leitfaden unterstützt DATEV bei der erfolgreichen Einführung der elektronischen Rechnung in Ihrer Kanzlei und bei Ihren Mandanten. Dieser beinhaltet zudem entsprechende Schulungs- und Beratungsangebote.
Arbeitsdokument zum Leitfaden: Schritt-für-Schritt Anleitung zur Einführung der E-Rechnung
Dieses Dokument stellt einen detaillierten Projekt- und Maßnahmenplan dar, der Ihnen als Arbeitsdokument zur Unterstützung bei der Einführung der E-Rechnung in Ihrer Kanzlei dient. Der Maßnahmenplan wurde auf Grundlage des Leitfadens "So gelingt die Einführung der E-Rechnung" erstellt.
Online-Präsentation
Rechnungsempfang und -versand mit Einsatz der E-Rechnung in Anwaltskanzleien
Erhalten Sie umfassende Informationen rund um das Thema E-Rechnungspflicht, Wachstumschancengesetz und unsere Unterstützungsangebote.
Online-Seminar
E-Rechnungseingang in Anwaltskanzleien - Wir machen Sie fit für den Umgang mit E-Rechnungen in der Anwaltskanzlei
Neben dem Einblick in die Definition und die gesetzlichen Grundlagen der E-Rechnung erfahren Sie, wie Sie und Ihre Mitarbeitenden E-Rechnungen mit DATEV Anwalt erstellen und eingehende E-Rechnungen verarbeiten.
Lernvideos
Beratung für den E-Rechnungsausgang:
Einrichtung der kanzleiinternen Finanz- und Aktenbuchführung
Wir prüfen Ihre Anforderungen an die kanzleiinterne Buchführung. Anschließend erfolgt die Einrichtung der Schnittstelle zwischen (Kanzlei)-Rechnungswesen und DATEV Anwalt classic.
Nützliche Hilfe-Dokumente
Die Vorteile auf einen Blick
Es lohnt sich, frühzeitig mit der Einführung der E-Rechnung zu beginnen: Denn so profitieren Sie schnell von den vielen Vorzügen, zum Beispiel von den Kosteneinsparungen. Gleichzeitig machen Sie Ihre Prozesse rechtssicher.
DATEV E-Rechnungsplattform
Der Austausch von Rechnungsdaten soll laut Plänen des Bundesfinanzministeriums künftig über Plattformen erfolgen. Da die Umsetzung rechtlicher Vorgaben zu den zentralen Tätigkeiten der DATEV zählt, wird die Genossenschaft eine eigene E-Rechnungsplattform anbieten.
Erfahren Sie mehr über die Vorteile, die die DATEV E-Rechnungsplattform Ihnen bieten wird.