Das wichtigste Ziel der Kommission, so erklärte es kürzlich in Berlin Professor Martin Werding, sei es gewesen, die Lasten der Alterung fair zwischen den Generationen zu verteilen. Werding, Mitglied der Alterssicherungskommission und des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, machte deutlich, dass Deutschland stärker vom demografischen Wandel betroffen sei als andere Industrieländer. Daher sei ein systematischer Ansatz notwendig und die 33 Empfehlungen als Gesamtpaket zu verstehen. Viele Maßnahmen seien miteinander verknüpft und entfalteten ihre Wirkung erst im Zusammenspiel. Bei der Überreichung der Kommissionsergebnisse bezeichnete Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die Empfehlungen gar als „Gesamtkunstwerk“. Auch Kanzler Friedrich Merz betonte, dass die einzelnen Elemente nicht voneinander getrennt oder beliebig herausgepickt werden können. Soweit also die Wunschvorstellung der beiden Koalitionspartner. Wie sich das aber bei den Beratungen im Herbst entwickelt, wird man sehen.
Renteneintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden
Ein wichtiges Element der Vorschläge ist die künftige Kopplung der Regelaltersgrenze an die Entwicklung der Lebenserwartung. Teile der Öffentlichkeit haben im Vorfeld bereits die „Rente mit 70“ gefürchtet – oder herbeigeredet, je nach Standpunkt. Die Kommission hat aber ein tragbares Modell gefunden, welches das Lebensalter berücksichtigt, aber eine gewisse Flexibilität bietet. Nach dem vorgeschlagenen Modell soll ein zusätzliches Jahr Lebenserwartung künftig zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit um acht Monate führen. Vier Monate würden dagegen als zusätzliche Rentenbezugszeit erhalten bleiben. Nach Annahmen des Statistischen Bundesamts ergibt sich also lediglich eine Anhebung um sechs Monate je Jahrzehnt. Die Rente mit 70 ist damit also erst mal vom Tisch. Erst in den 2090er Jahren könnte dies ein Thema werden. Politisch kann das mit Erleichterung aufgenommen werden, denn mit dieser sehr langsam ansteigenden Kurve können viele besser leben.
Rückkehr zur Schröder-Agenda
Die Pläne der Rentenkommission weisen im Übrigen tiefgreifende strukturelle Parallelen zur Agenda 2010 der Schröder-Ära auf. Rentenexperten wie Bernd Raffelhüschen haben vielfach darauf hingewiesen, dass damals bereits gute und richtungsweisende Entscheidungen getroffen wurden, die spätere Regierungen aus kurzfristigem politischem Kalkül wieder einkassiert haben. Der wichtigste Punkt ist sicherlich das Comeback des Nachhaltigkeitsfaktors. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder und der seinerzeitige Sozialminister Walter Riester führten Faktoren ein, die das Rentenniveau planmäßig absenkten (von damals über 50 Prozent auf das heutige Niveau), um den Anstieg der Beiträge für die Wirtschaft abzufedern. Die Rentenpakete von 2018 und 2024 setzten den Nachhaltigkeitsfaktor aber aus, um eine „Haltelinie“ bei 48 Prozent zu stabilisieren. Ab 2032 soll daher ein neuer Dämpfungs- beziehungsweise Nachhaltigkeitsfaktor die jährlichen Rentensteigerungen wieder systematisch hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben lassen, um die Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber abzusenken. Diese Entscheidung ist sehr wichtig, um der Wirtschaft in dieser Hinsicht wieder Luft zu verschaffen. Auch die oben beschriebene, ansteigende Lebensarbeitszeit war bereits unter Schröder und SPD-Chef Franz Müntefering angelegt, die ja auch den demografischen Wandel kannten und den Eintritt in die Rente von 65 auf 67 verlängerten. Neben dem Kopplungsmechanismus mit der Lebenserwartung soll nun die „Rente mit 63“, also die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren, wieder gestrichen werden. An ihre Stelle soll eine gezielte Schutzregelung für gesundheitlich beeinträchtigte Versicherte treten, die kurz vor dem Renteneintritt stehen und keine realistische Chance mehr auf eine Weiterbeschäftigung haben. Diese Änderungen, so sie kommen, werden sicherlich einigen wehtun. Aber es ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit, auch die Älteren an der langfristigen Finanzierbarkeit der gesetzlichen Altersvorsorge zu beteiligen.
Kommt die allgemeine Erwerbstätigenversicherung?
Die systemimmanente Begrenzung der Beitragszahler auf abhängig Beschäftigte stellte für die Rentenversicherung früher kein Problem dar. Bekanntlich finanzierten in den 1950er und 1960er Jahren sechs Arbeitnehmer einen Rentner. Die abnehmende Geburtenrate in Deutschland senkte dieses Verhältnis mittlerweile auf 2:1 und nun gehen auch die Baby-Boomer vermehrt in Rente und belasten die Rentenkasse. Bereits während der Agenda 2010 gab es daher in der SPD Pläne, langfristig alle Bürger in ein einziges Rentensystem einzahlen zu lassen. Dies scheiterte damals am politischen Widerstand. Noch im Juni hatte die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas gefordert, auch Selbstständige und Beamte sollen einbezogen werden. Die Kommission greift diese Idee teilweise auf und empfiehlt die schrittweise Einführung einer sogenannten Erwerbstätigenversicherung. Künftig sollen auch Selbstständige, Politiker sowie neu eingestellte Beamte verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um das System auf ein breiteres Fundament zu stellen. Ausgenommen sind Berufsstände wie Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte, die weiter in ihre Versorgungswerke einzahlen können. Neu: auch Vorstände von Aktiengesellschaften sollen einzahlen. Wem diese Regelung erst mal unverständlich ist: Der Gesetzgeber hat bisher für diesen Personenkreis einen expliziten Sonderstatus geschaffen. Gemäß § 1 Satz 4 des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) sind Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in der bei dieser AG ausgeübten Beschäftigung kraft Gesetzes rentenversicherungsfrei. Diese Regelung soll nun abgeschafft werden. Vermutlich ist dies nicht sehr effektiv bei der Entlastung der Rentenkasse, politisch gut verwertbar ist es aber allemal.
Altersvorsorge und Kampf gegen Altersarmut
Ein weiteres zentrales Ziel der Reformvorschläge ist die Bekämpfung von Altersarmut. Die Kommission empfiehlt Freibeträge für gesetzliche Renten in der Grundsicherung. Wer gearbeitet und Rentenansprüche erworben habe, solle im Alter immer spürbar bessergestellt sein als Personen ohne entsprechende Beitragszeiten. Darüber hinaus spricht sich die Kommission für die Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs aus, da diese häufig zu unzureichender Altersvorsorge beitrüge.
Kapitaldeckung als zutiefst soziale Frage
Die vielleicht grundlegendste Änderung wird die Einführung einer verpflichtenden Kapitalrente nach schwedischem Vorbild werden. Damit soll die Umlagerente mit einem Kapitalstock ergänzt werden, dessen Erträge direkt das gesetzliche Rentenniveau stützen. Dies ist ein wahrer Paradigmenwechsel, der – wenn er gelingt – die gesetzliche Rente langfristig sicher machen wird. Dieser späte Wechsel kommt natürlich nicht ohne erhebliche Kosten daher. Geplant ist, dass zusätzliche Beitragszahlungen in Höhe von zwei Prozent, jeweils hälftig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen, eingezahlt werden sollen. Die regulären Beiträge bleiben erhalten. Derzeit liegen diese bei 18,6 Prozent. Prognosen sehen hier Steigerungen bis zu 21 Prozent in den nächsten Jahren. Dazu kommt der Kapitalbeitrag. Inwiefern das durchsetzbar ist, kann man noch nicht absehen. Wichtig wäre es jedenfalls. Die Verwaltung des Kapitalstocks soll staatlich erfolgen, was nicht grundsätzlich schlecht ist. Bereit stehen dafür die Bundesbank und der Kenfo – ein Fonds, der seit 2017 zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung etwa 24 Milliarden Euro anlegt und dessen Erlöse sich sehr gut sehen lassen. Nach gegenwärtigem Stand kämen etwa 35 Milliarden Euro pro Jahr durch die Kapitalrente zusammen. Die Anforderungen an die Fondsverwaltung sind also sehr hoch und erhöhen sich dadurch, dass gemäß den Empfehlungen individuelle Konten und Anlageentscheidungen möglich sein sollen. Vermutlich wird es ganz ohne private Anbieter nicht gehen. Durch die Kapitalrente wird ein Teil der Alterssicherung aus dem direkten Generationenvertrag herausgelöst und stärker an den Erträgen der Kapitalmärkte beteiligt. Nach den Berechnungen der Kommission kann damit langfristig sogar ein höheres Versorgungsniveau erreicht werden. Ein Nettoertragswert von 70 Prozent soll zukünftig erreichbar sein, heißt es aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Schweden haben bereits vor 25 Jahren auf die Aktienrente umgestellt und hervorragende Erfahrungen damit gemacht. Es ist müßig, hierzulande der verlorenen Zeit nachzutrauern. Die jetzige Koalition packt endlich die wichtigen Reformen in der Altersvorsorge an, wozu auch die Frühstartrente und das Altersvorsorgedepot gehören.
Ausblick
Professor Jörg Rocholl, Präsident der European School of Management and Technology (ESMT) Berlin und Mitglied der Rentenkommission, bezeichnet die Einführung der Kapitaldeckung als „zutiefst soziale Frage“. Dem kann man nur zustimmen. Bisher sind über 60 Prozent der Bevölkerung vom Kapitalmarkt ausgeschlossen und können nicht an steigenden Renditen und Wachstum partizipieren. Das konnten bisher nur Vermögende und Menschen mit gutem Einkommen. Die Kapitalrente ermöglicht es nun allen Bürgern, an den Märkten teilzunehmen. Gleichzeitig ist es ein riesiges Programm für Finanzbildung – bislang ein weiteres Manko in Deutschland. Es ist zu hoffen, dass die Rentenreform in dieser Form so kommt und für Hoffnung und Aufbruchsstimmung sorgt. Das Fundament wurde von der Alterssicherungskommission gelegt.
Robert Peres
Rechtsanwalt mit Sitz in Berlin und Wiesbaden sowie Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, die sich für die Stärkung der Aktionärsrechte in Deutschland einsetzt.