Vor einigen Wochen sprach ich mit einem mittelständischen Unternehmer. Er sagte einen Satz, der mir im Gedächtnis geblieben ist: „Reformpakete habe ich schon viele erlebt. Ich wünsche mir einfach, dass diesmal etwas davon in meinem Betrieb ankommt.“ Ich glaube, damit spricht er vielen Unternehmerinnen und Unternehmern aus der Seele. Denn genau darum geht es: Der deutsche Mittelstand braucht keine immer neuen Überschriften. Er braucht Verlässlichkeit. Er braucht Rahmenbedingungen, die Investitionen erleichtern, Innovation ermöglichen und unternehmerische Energie freisetzen.
Die angekündigten Reformen weisen in vielen Bereichen in die richtige Richtung. Schnellere Abschreibungen schaffen Anreize für Investitionen. Weniger Berichtspflichten und einfachere Verwaltungsverfahren können Unternehmen spürbar entlasten. Auch die europäischen Initiativen, Nachhaltigkeitsvorgaben praxistauglicher zu gestalten und bürokratische Anforderungen zu reduzieren, sind wichtige Signale. Entscheidend ist aber, dass aus politischen Absichtserklärungen zügig gelebte Praxis wird. Der Erfolg der Reformen wird sich an einer einfachen Frage messen lassen: Spüren kleine und mittlere Unternehmen im Alltag tatsächlich eine Entlastung? Müssen sie weniger Zeit mit Formularen verbringen, und gewinnen sie stattdessen mehr Zeit für ihre Kunden, ihre Beschäftigten und neue Ideen?
Entscheidend ist die Umsetzung
Gerade wir Steuerberaterinnen und Steuerberater erleben täglich, wie viel Kraft bürokratische Prozesse kosten. Deshalb wissen wir auch, welches Potenzial in einer konsequenten Vereinfachung steckt. Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie ist dann erfolgreich, wenn sie Abläufe einfacher macht, Zusammenarbeit verbessert und Freiräume für Beratung schafft. Genau darin liegt auch unsere gemeinsame Aufgabe.
Dabei dürfen wir eines nicht vergessen: Reformen entfalten ihre Wirkung nicht mit ihrer Verkündung, sondern erst mit ihrer Umsetzung. Und hier kommt unserem Berufsstand eine besondere Rolle zu. Steuerberaterinnen und Steuerberater begleiten Unternehmen dabei, neue Regelungen einzuordnen, Chancen zu erkennen und Veränderungen sicher in die betriebliche Praxis zu überführen. Sie sind damit weit mehr als nur Begleiter steuerlicher Pflichten. Sie sind die Transformationspartner des Mittelstands.
Von der Bürde zum Standortvorteil
Ein weiterer Aspekt ist mir besonders wichtig: Viele der aktuellen Vorhaben entstehen nicht nur in Berlin, sondern auch in Brüssel. Europa wird häufig mit zusätzlicher Regulierung verbunden. Umso erfreulicher ist es, dass inzwischen auch dort die Erkenntnis wächst, dass Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau zusammengehören. Wenn nationale und europäische Reformen künftig stärker ineinandergreifen und sich an der Realität kleiner und mittlerer Unternehmen orientieren, entsteht daraus ein echter Standortvorteil.
Ich wünsche mir, dass wir dieses Reformfenster jetzt entschlossen nutzen. Deutschland und Europa haben die Chance, den Mittelstand wieder stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Dafür braucht es keine immer neuen Programme, sondern vor allem drei Dinge: niedrigere steuerliche Belastungen, einen konsequenten Abbau bürokratischer Hürden und den Mut, Unternehmerinnen und Unternehmer wieder machen zu lassen. Der Mittelstand benötigt keine Sonderbehandlung. Er braucht verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und Vertrauen in seine Leistungsfähigkeit. Wenn uns das gelingt, profitieren nicht nur unsere Unternehmen. Dann stärken wir auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts insgesamt. Und genau das sollte unser gemeinsames Ziel sein.
Der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und promovierte Diplom-Kaufmann Robert Mayr ist seit 2016 CEO der DATEV eG. Mayr ist zudem seit 2012 Vizepräsident der Steuerberaterkammer Nürnberg. Er ist Senator in der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech), Rechnungsprüfer des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. (BDI) und im Hauptvorstand des Bitkom e.V. Mayr engagiert sich ehrenamtlich in der Hochschullehre, er hat einen Lehrauftrag an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, wo er neue Technologien im Steuerwesen untersucht. Für dieses Engagement ist ihm im Sommer 2022 der Titel „Honorarprofessor“ verliehen worden.