AEO

AEO steht für „Authorised Economic Operator“, auf Deutsch: zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. Unternehmen mit diesem Status erfüllen besondere Anforderungen und können je nach Bewilligung von Erleichterungen bei Zollverfahren und Kontrollen profitieren. Mit der EU-Zollreform kommt zusätzlich der weitergehende Status Trust & Check hinzu.  

ATLAS

Über das Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem (ATLAS) wickelt die deutsche Zollverwaltung den grenzüberschreitenden Warenverkehr weitgehend elektronisch ab. Unternehmen übermitteln darüber etwa Zollanmeldungen und erhalten Entscheidungen oder Abgabenbescheide. 

EORI

Die EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification) identifiziert Unternehmen und andere Beteiligte eindeutig gegenüber den Zollbehörden in der gesamten Euroäischen Union. Sie wird für Zollanmeldungen und viele weitere zollrelevante Vorgänge benötigt.  

EU Customs Data Hub

Der Data Hub ist ein Kernstück der EU-Zollreform. Unternehmen sollen Zolldaten künftig über eine gemeinsame europäische Plattform bereitstellen. Behörden können sie so EU-weit auswerten und Risiken früher erkennen. Die Einführung beginnt 2028 im E-Commerce.  

EUCA

Die European Union Customs Authority soll die Arbeit der nationalen Zollbehörden stärker vernetzen, gemeinsame Zolldaten auswerten, Risikoanalysen entwickeln und zum Beispiel dabei helfen, besonders kontrollbedürftige Warenströme zu erkennen. Außerdem ist sie die Betreiberin des EU Customs Data Hub und koordiniert in Zollkrisen die Zusammenarbeit. Die Behörde nimmt 2027 im französischen Lille ihre Arbeit auf.  

Gestellung

Mit der Gestellung wird dem Zoll mitgeteilt, dass eine Ware am vorgesehenen Ort angekommen ist und für Kontrollen bereitsteht.  

ICS2

Das Import Control System 2 (ICS2) ist das Sicherheitssystem der EU für Waren, die in die EU gelangen oder sie durchqueren. Noch vor ihrer Ankunft werden Angaben zu den Sendungen übermittelt, damit die Zollbehörden Risiken erkennen und gezielter kontrollieren können.

Trust & Check

Die EU-Zollreform schafft eine neue Kategorie besonders transparenter und zuverlässiger Unternehmen. Wer dem Zoll umfassende Daten bereitstellt, erhält weitergehende Vereinfachungen und Erleichterungen als beim AEO-Status. In bestimmten Fällen sollen Unternehmen Waren sogar ohne aktives Eingreifen des Zolls freigeben dürfen.  

Zollanmeldung

Mit der Zollanmeldung wird dem Zoll mitgeteilt, wie eine Ware zollrechtlich behandelt werden soll. Zum Beispiel, ob sie eingeführt und in den freien Verkehr gebracht, nur vorübergehend genutzt, gelagert, weitertransportiert, verarbeitet oder ausgeführt werden soll. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich elektronisch.  

Zollvertreter

Unternehmen können einen Zollvertreter beauftragen, zum Beispiel eine Spedition oder einen spezialisierten Dienstleister. Dieser übernimmt für sie Zollanmeldungen und andere Formalitäten. Je nach Art der Vertretung können sich dabei auch die rechtliche Verantwortung und die Haftung unterscheiden.