Hinweis für Systemwechsler

Der digitale Lohnnachweis wird nur für abgerechnete Zeiträume erstellt. Wenn ein Systemwechsel stattgefunden hat, muss das abgebende System einen Lohnnachweis für den dort abgerechneten Zeitraum erstellen. Ist dies nicht erfolgt, muss die Meldung für diesen Zeitraum per SV-Meldeportal erstellt werden.