Die AMLA hat einen Entwurf für einen technischen Regulierungsstandard zur Einrichtung einer zentralen Datenbank zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht und bis 03.11.2026 zur Konsultation gestellt.
Die zentrale Datenbank soll als zentraler Zugangspunkt für aufsichtliche Informationen dienen und die Aufsichtsbehörden bei einer zielgerichteteren, risikobasierten Aufsicht unterstützen. Sie sollen auf vertraulicher Basis Zugang zu den darin enthaltenen Informationen auf dem Need-to-Know-Prinzip haben.
In dem Entwurf wird spezifiziert, welche Informationen von den Aufsichtsbehörden an die zentrale Datenbank zu übermitteln sind. Dabei handelt es sich um Informationen zu den:
Aufsichtsbehörden und Selbstverwaltungseinrichtungen selbst, wie z. B. zu ihren Befugnissen und Aufgaben, zu ihren durchgeführten Aufsichtstätigkeiten und zu ihren Ressourcen und Personal.
Hinsichtlich der Meldefristen sieht der RTS-Entwurf für den Nichtfinanzsektor u. a. folgendes vor:
- bis 27.06.2028: freiwillige Übermittlung von Informationen zu den Aufsichtsbehörden, Selbstverwaltungseinrichtungen und ihren Aufgaben, danach verpflichtend
- bis 31.12.2029: erstmalige Informationsübermittlung zu Aufsichtstätigkeiten
- 31.03.2028: erste Übermittlung zu statistischen Daten (aus 2027) zu Personal und Ressourcen, dann jährlich bis spätestens 31.03. des folgenden Kalenderjahres.
beaufsichtigten verpflichteten Unternehmen, wie insb. das Risikoprofil jedes einzelnen Verpflichteten, verwaltungsrechtliche Maßnahmen, Geldbußen und Zwangsgeldern.
Hinsichtlich der Meldefristen sieht der RTS-Entwurf für den Nichtfinanzsektor u. a. folgendes vor:
- bis 31.05.2031: erstmalige Informationsübermittlung zu den Risikoprofilen
- bis 31.12.2029: erstmalige Informationsübermittlung zu den verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, Geldbußen und Zwangsgeldern.
Des Weiteren werden Vorgaben zu den Verfahren und Formaten gemacht. Die Informationen sollen in einem elektronischen Format und möglichst automatisiert übermittelt werden. Die Aufsichtsbehörden bleiben dafür verantwortlich, dass die Angaben vollständig, richtig und aktuell sind. Die technische Lösung zur Umsetzung der Anforderungen wird von der AMLA separat und schrittweise entwickelt.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel