Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ (21/8027) vorgelegt. Mit dem Vorhaben wird zum einen die geänderte EU-Energieeffizienzrichtlinie (EU 2023/1791) von 2023 in nationales Recht umgesetzt, und zum anderen werden damit Vorgaben des nationalen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) weitgehend auf EU-Recht zurückgesetzt. Die Bundesregierung will damit „eine Übererfüllung von EU-Vorgaben, das sog. Gold-Plating, verhindern und eine erhebliche Entlastung der Wirtschaft erreichen“.
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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 718/2026