Höhere Wohnkostenpauschale, steigende Freibeträge: Mit dem 30. BAföG-Änderungsgesetz (21/8405) strebt die Bundesregierung eine Novelle der Förderung an.
Die Bedarfssätze für Studierende sollen in zwei Schritten angehoben werden: Zum Wintersemester 2027/2028 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Die Bedarfssätze für Schülerinnen und Schüler sollen entsprechend ansteigen. Zusätzlich sieht die Bundesregierung ab dem Wintersemester 2028/2029 eine jährliche Anhebung der Freibeträge vor. Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge sollen außerdem angepasst werden, sodass das Bafög die gestiegenen Versicherungskosten besser berücksichtige.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 800/2026