Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts sowie zu weiteren Änderungen der Zivilprozessordnung im Bereich des internationalen Zivilverfahrensrechts“ (21/8414) vorgelegt. Danach sollen digitale Kommunikations- und Verfahrensformen im Schiedsverfahren einschließlich Videoverhandlungen und elektronischer Schiedssprüche ausdrücklich zugelassen werden, um schnelle und ressourcenschonende Verfahren zu ermöglichen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 793/2026