Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ (21/8410) vorgelegt, mit dem zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts insbesondere der fortschreitenden Digitalisierung im wirtschaftlichen und privaten Rechtsverkehr Rechnung getragen werden soll. Wie die Bundesregierung in der Vorlage darlegt, soll zur Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften soweit wie möglich die Textform verankert werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 791/2026