Der Bundestag hat am Freitag, 16. Oktober 2026, die Frühstartrente beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung einer Frühstartrente“ (21/7864, 21/8296) wurde in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/8606) zugrunde.
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Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Einführung einer Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren will die Bundesregierung die private Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen lassen. Die staatliche Förderung soll zehn Euro pro Monat und Kind betragen.
Die Frühstartrente soll zunächst mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 sechs Jahre alten Kinder (Geburtsjahrgang 2020) starten; für ältere Kinder können zwar Verträge abgeschlossen werden, aber eine staatliche Förderung ist nicht vorgesehen. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen in die Frühstartrente einbezogen. Die Kosten für die Förderung werden für 2027 mit 198 Millionen Euro angegeben. Bis 2030 sollen die Kosten auf 411 Millionen Euro steigen.
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Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv