Der Digitalausschuss hat den Entwurf der Bundesregierung für ein „Digitale Identitätengesetz“ (21/7408) in geänderter Fassung angenommen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von Union und SPD, alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Einen entsprechenden Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss ebenfalls mit Koalitionsmehrheit an. Ein Änderungsantrag der Linksfraktion fand hingegen keine Mehrheit.
Mit dem Gesetz sollen laut Bundesregierung die Vorgaben der geänderten eIDAS-Verordnung der Europäischen Union ergänzt und die fristgerechte Einführung der digitalen Identitätslösung ermöglicht werden, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente speichern, verwalten und bei öffentlichen sowie privaten Diensten verwenden können. Die Nutzung soll freiwillig sein. Die EUDI-Wallet (d-you) soll am 2. Januar 2027 starten.
(...)
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 828/2026