Die EU-Kommission hat gegen einen Großteil der EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Österreich und Polen, Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Hintergrund ist die unvollständige Umsetzung der Bestimmungen der 6. Geldwäscherichtlinie, die den Zugang zu Registern wirtschaftlicher Eigentümer regeln (Art. 11, 12, 13 und 15). Die Umsetzungsfrist endete am 10.07.2026.

Die betroffenen EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen abzuschließen und der EU-Kommission mitzuteilen. Andernfalls kann sie den zweiten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einleiten und ihnen eine mit Gründen versehene Stellungnahme übersenden.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel