Die EU-Zollreform ist in Kraft getreten und markiert den Beginn eines besseren und einfacheren Zollsystems. Maroš Šefčovič, EU-Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit, interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz, erklärte: „In einem zunehmend komplexen geopolitischen Umfeld braucht Europa eine Zollunion, die den Anforderungen der heutigen Welt gerecht wird. Die Zollreform ist daher nicht nur eine technische Anpassung – sie ist eine strategische Notwendigkeit, um unseren Binnenmarkt zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherheit Europas zu stärken und unsere Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen. Auf der Grundlage einer zentralen Anlaufstelle für alle Zollvorgänge und gestützt auf eine EU-weite Risikomanagementkapazität stellen wir sicher, dass die Zollunion an den Grenzen endlich als Einheit auftritt und handelt.“
Ein neuer Zollkodex der Union
Die EU-Zollreform ist in Kraft getreten und markiert den Beginn eines besseren und einfacheren Zollsystems in der gesamten EU. Nach der förmlichen Annahme durch den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament wurde die Reform am vergangenen Samstag im Amtsblatt veröffentlicht und wird ab heute schrittweise umgesetzt.
Mit der Reform wird das Zollsystem der EU modernisiert, indem es digitaler, datengesteuerter und besser auf die wachsenden Herausforderungen des internationalen Handels zugeschnitten wird. Dies wird den Zoll in der EU bei der Bewältigung der sich wandelnden geopolitischen Risiken, der raschen Ausweitung des elektronischen Handels und der steigenden Nachfrage nach Verbraucherschutz unterstützen. Im Mittelpunkt der Reform stehen ein modernisierter Zollkodex der Union (UZK) und die Einrichtung der EU-Zollbehörde (EUCA).
Nächste Schritte
Mit der neuen Veröffentlichung des Zollkodex der Union (UZK) im Amtsblatt ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Umsetzung wird nun schrittweise erfolgen, wobei die Mitgliedstaaten 12 Monate Zeit haben, um die neuen Vorschriften vollständig umzusetzen. Die EU-Zollbehörde wird voraussichtlich 2027 ihre Tätigkeit aufnehmen, während die EU-Zolldatenplattform ab dem 1. Juli 2028 für Sendungen im elektronischen Handel verbindlich sein wird. Die neue Bearbeitungsgebühr wird voraussichtlich ab November dieses Jahres gelten.
Quelle: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland