Extreme Naturereignisse wie Hochwasser oder Starkregen treten auch in Deutschland immer häufiger auf und richten oft große Schäden an. Viele Wohngebäude in Deutschland sind nicht gegen Schäden durch extreme Naturereignisse (Elementarschäden) versichert. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, den Versicherungsschutz vor Elementarschäden zu verbessern. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben hierfür gemeinsam einen Vorschlag erarbeitet.

Er zielt darauf ab, dass künftig die breite Mehrheit der Wohngebäude gegen Elementarschäden abgesichert werden. Gleichzeitig soll der Versicherungsschutz bezahlbar bleiben. Ein entsprechendes Diskussionspapier wurde heute veröffentlicht. Es soll jetzt mit Ländern und Verbänden besprochen werden. Anschließend soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Hochwasser und Starkregen können in wenigen Minuten zerstören, was über Jahre aufgebaut wurde. Das haben wir in den letzten Jahren immer wieder erlebt - zuletzt besonders schlimm im Ahrtal. Durch den Klimawandel wird es noch häufiger zu großen Schäden an Häusern kommen. Wir brauchen deshalb einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Elementarschäden. Wir schlagen daher vor, dass Wohngebäudeversicherungen künftig auch Elementarschäden wie Hochwasser und Starkregen abdecken müssen. Zugleich muss der Schutz bezahlbar bleiben - für Eigentümerinnen und Eigentümer genauso wie für Mieterinnen und Mieter.

Ohne Absicherung stehen beispielsweise bei kleinen oder großen Flutereignissen die Betroffenen alleine da, wenn der Staat nicht mit Steuergeldern einspringt. Das wollen wir ändern.

Nach 25 Jahren legen wir jetzt erstmals einen konkreten Vorschlag auf den Tisch. Wir wollen diesen Vorschlag breit und offen mit allen Betroffenen diskutieren - insbesondere mit den Ländern, mit Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern und mit den Versicherungen. Es gibt viele unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen. Ich bin überzeugt: Unser Vorschlag bietet die Chance, beim besseren Versicherungsschutz vor Flut und Starkregen endlich voranzukommen.“

Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil erklärt dazu:

„Extreme Naturereignisse nehmen zu. Auch in Deutschland erleben wir immer häufiger, welche Folgen Starkregen, Hochwasser und andere Extremwetterereignisse haben können. Wenn Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen Existenzen bedrohen, müssen wir dafür sorgen, dass die Menschen nicht vor dem Nichts stehen. Eine Elementarschadenversicherung kann dabei ein wichtiger Baustein sein. Entscheidend ist hierbei für mich, dass der Versicherungsschutz für die Menschen bezahlbar bleibt."

Extreme Naturereignisse wie Starkregen oder Hochwasser verursachen in Deutschland im Durchschnitt versicherte Schäden in Höhe von rund 2 Milliarden Euro pro Jahr. Das zeigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Nur 59 % der Wohngebäude in Deutschland sind gegen solche Gefahren versichert. Zwar haben rund 98 % der Eigentümerinnen und Eigentümer eine Wohngebäudeversicherung, jedoch häufig ohne die Abdeckung von Elementarschäden.

Ziel des Vorschlags von BMJV und BMF ist es, dass künftig die Wohngebäudeversicherung standardmäßig auch Elementarschäden absichert.

Im Einzelnen sieht das Diskussionspapier Folgendes vor:

Neue Versicherungen nur noch mit Schutz vor Elementarschäden

Wer eine neue Wohngebäudeversicherung abschließt, soll zukünftig eine Versicherung angeboten bekommen, die auch gegen Elementarschäden absichert. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen im Schadensfall maximal für 20.000 Euro Selbstbehalt aufkommen.

Erweiterung bestehender Versicherungen

Wer bereits eine Wohngebäudeversicherung hat (ohne Absicherung gegen Elementarschäden), dem soll eine Erweiterung seiner Versicherung angeboten werden. Wenn sich Eigentümerinnen und Eigentümer nicht zu einem Angebot verhalten, soll ihre Wohngebäudeversicherung ein Jahr nach der Anwendbarkeit der neuen Regel automatisch um eine Absicherung gegen Elementargefahren erweitert werden.

Möglichkeit der Wahl einer günstigeren Mindestversicherung

Ob eine Wahlmöglichkeit einer günstigeren Mindestversicherung eingeräumt werden soll, soll im weiteren Verfahren geprüft werden. Danach können Eigentümerinnen und Eigentümer auch eine günstigere Mindestversicherung wählen. Die Mindestversicherung würde einen reduzierten Versicherungsschutz gegen Elementarschäden bieten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssten im Schadensfall bis zu 100.000 Euro der entstandenen Kosten selbst tragen.

Mieterinnen und Mieter vor hohen Kosten schützen

Es soll außerdem geprüft werden, ob gesetzlich ausgeschlossen werden kann, dass Vermieterinnen und Vermieter die Kosten für die Absicherung gegen Elementargefahren auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Mieterinnen und Mieter vor steigenden Nebenkosten zu schützen.

Die Diskussionspunkte wurden heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 2. Dezember 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz