Die Bundesregierung will das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend reformieren und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes „für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ (21/7867), kurz: EEG-Novelle 2027, vorgelegt. „Das EEG 2027 bedarf aus einer Reihe von Gründen einer grundlegenden Neuordnung. Es gilt, das EEG 2027 konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten“, heißt es in dem Entwurf, mit dem die Bundesregierung einen grundlegenden Systemwechsel in der deutschen Ökostrom-Förderung einläutet.

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Das Gesetz soll bereits 2027 in Kraft treten, neben der Zustimmung des Bundestags muss auch die EU-Kommission grünes Licht für dieses Vorhaben geben.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 701/2026