Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf (21/7865) das Kartellrecht reformieren. Mit dem „Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze“ ist geplant, Kartellrechtsverfahren schneller, effizienter und digitaler zu machen und das Bundeskartellamt zu entlasten.
Der Entwurf setzt Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD um. Auslöser für die Anpassungen ist die Absicht, die Fusionskontrolle an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen wie die Digitalisierung anzupassen, die Missbrauchsaufsicht im Energiebereich zu verlängern und die Bekämpfung von Submissionsabsprachen bei öffentlichen Vergaben zu verbessern.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 962/26