Die Bundesregierung will das mit Albanien geschlossene Doppelbesteuerung ändern und hat dafür den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. Juni 2026 zur Änderung des Abkommens vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (21/8244) eingebracht. (…)
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 761/2026