Mit BMF-Schreiben vom 15. Dezember 1981 - IV B 4-S 2163-63/81 - (BStBl I 1981 S. 878) werden die Grundsätze der Buchführung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben geregelt. Die verfahrensrechtlichen Inhalte sind teilweise überholt, wurden deshalb aktualisiert und im AEAO zu den §§ 140, 141 und 144 ergänzt.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen