Im Mittelpunkt des Positionspapiers „Reformbedarf im Erbschaftssteuerrecht“ der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) stehen Forderungen nach verlässlichen Regelungen für die Übertragung von Betriebsvermögen, einer umfassenden Steuerfreistellung von Zuwendungen zwischen Ehegatten sowie höheren und künftig regelmäßig angepassten persönlichen Freibeträgen.

„Eine zeitgemäße Erbschaftsteuer muss mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realität Schritt halten. Unternehmensnachfolgen dürfen durch das Steuerrecht nicht gefährdet werden. Zugleich sollte der Gesetzgeber der besonderen Verantwortungsgemeinschaft von Ehegatten angemessen Rechnung tragen und verhindern, dass Freibeträge durch die Inflation schleichend entwertet werden“, erklärt der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Prof. Dr. Hartmut Schwab.

Einen Schwerpunkt legt die BStBK in ihrem Papier auf die Übertragung von Betriebsvermögen. Deren Begünstigung sollte im Grundsatz erhalten bleiben. Denn Betriebsvermögen ist regelmäßig im Unternehmen gebunden und dient der Finanzierung von Investitionen, laufenden Kosten und Arbeitsplätzen. Die BStBK weist kritisch darauf hin, dass eine steuerlich übermäßige Belastung notwendige Liquidität entziehen und im ungünstigsten Fall sogar die Veräußerung betriebsnotwendigen Vermögens erzwingen kann.

Handlungsbedarf sieht die BStBK auch bei Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten. Diese können nach geltendem Recht grundsätzlich der Schenkungsteuer unterliegen. Das wird der besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortungsgemeinschaft der Ehe nicht hinreichend gerecht. Die BStBK spricht sich deshalb für eine umfassende Steuerfreistellung entsprechender Zuwendungen aus.

Auch die persönlichen Freibeträge gehören aus Sicht der BStBK auf den Prüfstand. Sie sind seit 2009 unverändert geblieben, obwohl die Preisentwicklung die wirtschaftlichen Verhältnisse deutlich verändert hat. Vermögensübertragungen können dadurch allein aufgrund gestiegener Werte stärker besteuert werden, ohne dass sich ihre reale wirtschaftliche Substanz entsprechend erhöht hat. Die BStBK fordert daher, die Freibeträge anzuheben und künftig gesetzlich an die Preisentwicklung zu koppeln. So ließe sich ihre Entlastungswirkung dauerhaft sichern.

Zudem setzt sich die BStBK dafür ein, bundeseinheitliche Regelungen im Erbschaftsteuerrecht beizubehalten. Unterschiedliche Regelungen der Länder zur Immobilienbewertung, zu persönlichen Freibeträgen oder zu Steuersätzen würden neue Abgrenzungsfragen schaffen, den Verwaltungsaufwand erhöhen und zusätzliche Gestaltungsanreize setzen. Statt Komplexität abzubauen, würde neue entstehen. Die Gesetzgebungskompetenz sollte deshalb beim Bund verbleiben.

Quelle: Bundessteuerberaterkammer