„Nicht noch mehr Bürokratie für Wirtschaft, Steuerberatungskanzleien und ihre Kammern. Die aktuellen Pläne der europäischen Anti-Geldwäschebehörde AMLA überfordern die Steuerberater und ihre Aufsichtsbehörden. Damit schwächt die AMLA die Geldwäschebekämpfung, denn sie kann nichts verlangen, was faktisch nicht umsetzbar ist“, stellt BStBK-Präsident Hartmut Schwab klar.
Die Delegierten der 114. Bundeskammerversammlung haben die entsprechende Resolution am 22. September 2026 in Frankfurt (am Main) einstimmig verabschiedet.
„Effektive Geldwäscheprävention ohne unverhältnismäßige Bürokratie
Der Berufsstand der Steuerberater unterstützt die Bekämpfung von Geldwäsche und steht zu seiner Verantwortung. Die Bundeskammerversammlung fordert alle politisch Verantwortlichen auf EU-, Bundes- und Landesebene auf, bei der Ausgestaltung des EU-Geldwäschepakets durch delegierte Rechtsakte Verhältnismäßigkeit, Praxistauglichkeit und Bürokratieabbau sicherzustellen. Steuerberater gehören nicht dem Finanzsektor an. Pauschale Datenanforderungen, unrealistische Schwellenwerte und zu kurze Bewertungszyklen dürfen nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen für Wirtschaft, Steuerberater und deren Kammern als Aufsichtsbehörden führen. Die Geldwäscheprävention muss sich auf tatsächliche Risiken konzentrieren und für alle Beteiligten leistbar bleiben. Der Erfüllungsaufwand muss im Verhältnis zum gesellschaftlichen Nutzen stehen. Die vorliegenden Regelungen erfüllen dies Anforderungen nicht. Die Bundeskammerversammlung lehnt daher die Entwürfe der AMLA in ihrer aktuellen Fassung ab.“
Quelle: Bundessteuerberaterkammer