Das BMF gibt gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 7. Juli 2026 veröffentlichten Sterbetafel 2023/2025 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden sind.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen