Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (21/8296) vorgelegten Stellungnahme Änderungen an dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (21/7864). So soll die Bundesregierung sicherstellen, dass auf einen zusätzlich zum Frühstartrenten-Vertrag abgeschlossenen zweiten Vertrag eingezahlte Eigenbeiträge nicht steuerlich begünstigt werden. Werde hier keine Änderung vorgenommen, wären private Eigenbeiträge von bis zu 6.840 Euro pro Vertrag jährlich möglich, so dass private Eigenbeiträge von bis zu 13.680 Euro jährlich steuerlich privilegiert angelegt werden könnten. Das sei, so der Bundesrat, „für die Erreichung des besonderen Förderzwecks der Frühstartrente nicht erforderlich“. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung dem Bundesrat zu.

Außerdem wollen die Länder Erleichterungen für Kinder, deren Eltern keinen Frühstartrenten-Vertrag abgeschlossen haben und deren staatliche Prämien daher in einer kollektiven Anlage gesammelt werden. In diesen Fällen soll ab dem 18. Lebensjahr ein Übergang in einen Standarddepot-Vertrag in öffentlicher Trägerschaft nach dem Altersvorsorge-Reformgesetz einfacher möglich werden. Dazuschlägt der Bundesrat vor, dass den Betroffenen ein Angebot zum Abschluss eines Standarddepot-Vertrages in öffentlicher Trägerschaft übermittelt werden soll. „Eine Verknüpfung des Standarddepot-Vertrages in öffentlicher Trägerschaft mit der Frühstartrente kann einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Reform der privaten Altersvorsorge leisten“, argumentiert der Bundesrat. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 764/2026