Der Bundesrat verlangt in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (21/8823) vorgelegten Stellungnahme zu dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (21/8235) eine Reihe von Änderungen. So wird die Regierung aufgefordert, Änderungen bei den geplanten steuerlichen Verbesserungen für Beschäftigte mit Sonntags- und Feiertagsarbeit vorzunehmen.

„Eine nur bei Sonntags- und Feiertagszuschlägen, nicht aber für Zuschläge für Nachtarbeit geltende Anhebung des maximal zulässigen Grundlohnbetrags führt zu einer zusätzlichen Verkomplizierung“, erwartet der Bundesrat. Bei der Berechnung der steuerfreien Zuschläge müsste zukünftig zwischen Nachtarbeit einerseits und Sonntags- und Feiertagsarbeit andererseits differenziert werden. Insbesondere für die Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen ergebe sich dadurch ein zusätzlicher Berechnungs- und Bürokratieaufwand, der vermieden werden sollte. Zudem würden von den von der Regierung geplanten Änderungen nur Besserverdienende profitieren. „Bei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern mit unteren und mittleren Einkommen führt die Anhebung des Grundlohns zu keiner steuerlichen Entlastung“, argumentiert der Bundesrat. Außerdem werden Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Rechenzentren verlangt. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 867/2026