Die Bundesregierung stimmt der Forderung des Bundesrates zu, die mit dem Gesetzentwurf „zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/7872) geplante Verlängerung der eigentlich nur bis Ende 2026 vorgesehenen Privilegierung von Elektrofahrzeugen bis zum 31. Dezember 2035 zu befristen. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung hervor, die als Unterrichtung (21/8406) vorliegen. (...)

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 798/2026