Der DStV fordert eine grundlegende Überarbeitung der Entwürfe der technischen Standards bei der Risiko-Bewertung von Kanzleien. Aus diesem Grund hat er eine ergänzende Stellungnahme übersandt.
A. Reflect
Fünf DStV-Forderungen an die AMLA
Das Konsultationsverfahren der EU-Anti-Geldwäsche-Agentur (AMLA) zu den Entwürfen technischer Regulierungsstandards zur Risikoeinstufung von Kanzleien (RTS) war wenig geeignet den Bedenken von Interessenträgern Rechnung zu tragen. Im Nachgang übersandte der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) deshalb eine ergänzende Stellungnahme. Darin fordert der DStV die AMLA auf, nochmals zu reflektieren, ob der bisherige, mit bürokratischen Knüppeln versehene Holzweg für Kanzleien und Aufsicht nicht in eine Sackgasse mündet. Dann wäre ein Relaunch und ein Neustart der richtige Ansatz, um die RTS risikobasiert und praxisnah auszurichten.
Konkret will der DStV (1) eine aussagekräftige Folgenabschätzung mit realistischen Parametern, (2) einen wesentlichen Abbau der bisher vorgesehenen bürokratischen Belastungen für Kanzleien und Aufsicht in den RTS, (3) Transparenz und Ehrlichkeit bei den zu erwartenden Belastungen, (4) ein zweites Konsultationsverfahren sowie (5) eine regelmäßige Bewertung und Optimierung der RTS nach Inkrafttreten für Kanzleien und Aufsichtsstellen.
B. Relaunch
Zweifel an der Folgenabschätzung
Der DStV äußert Zweifel an der von der AMLA vorgelegten Kosten-Nutzen-Analyse/Folgenabschätzung. Wo fundierte Ausarbeitungen Praxisnähe fördern können, verursachen die handwerklichen Mängel der AMLA einen Bürokratieschimmel am gesetzlichen Rohbau. Es fehlt dadurch eine belastbare Grundlage für die politische Entscheidungsfindung, also der Abnahme der RTS durch den EU-Gesetzgeber. Der DStV fordert daher eine nochmalige Analyse, die unterschiedliche realistische Modelle untersucht und den jeweiligen Aufwand für Verpflichtete und Aufseher transparent beziffert.
Zudem vermisst der DStV konkrete Angaben über zusätzliche Belastungen für Kanzleien durch den jeweiligen Bewertungsumfang und -häufigkeit und welchen Nutzen die einzelnen Bewertungsmerkmale im Kampf gegen Geldwäsche voraussichtlich erbringen. Die Angaben sind wichtig, damit Kanzleien keine unnötigen Daten produzieren und dokumentieren.
Realitätsnahe Datengrundlagen gefordert
Darüber hinaus hinterfragt der DStV die statistischen Annahmen der AMLA zur Struktur der Steuerberatungsbranche. Die Einschätzung etwa, dass 81 % der Kanzleien über weniger als fünf Vollzeitmitarbeitende verfügen, dürfte kaum den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Diese Annahmen sind aber der Grund warum die vorgesehenen Schwellenwerte für vereinfachte Verfahren viel zu niedrig angesetzt sind. Neue Schwellenwerte sind auch gar nicht erforderlich. Anstelle neuer Sonderdefinitionen will der DStV, dass bereits bestehende europäische Unternehmenskategorien für die Festsetzung von Schwellenwerten verwendet werden.
Alles auf den Tisch: Transparenz vor Inkrafttreten
Zudem fordert der DStV eine frühzeitige Veröffentlichung der noch ausstehenden AMLA-Leitlinien. Diese werden maßgeblich mitbestimmen, wie Aufsichtsbehörden ihre Aufgaben wahrnehmen und welche Anforderungen letztlich auch auf die Kanzleien zukommen. Solange diese Vorgaben fehlen, lässt sich der tatsächliche Gesamtaufwand nicht zuverlässig bestimmen. Der DStV warnt vor einer scheibchenweisen Verabreichung der Belastungen. Stattdessen fordert er, dass Leitlinien und RTS gleichzeitig auf den Tisch kommen.
Regelmäßige Überprüfung der RTS
Die gründliche Überarbeitung muss auch die Aufnahme einer verbindlichen Evaluierungsklausel enthalten, damit die RTS regelmäßig überprüft und an praktische Erfahrungen sowie technische Entwicklungen angepasst werden können. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die europäische Geldwäscheaufsicht keine unnötigen Belastungen für Kanzleien und Kammern verursachen.
C. Restart
Nach der Überarbeitung wäre die Durchführung eines zweiten Konsultationsverfahrens sinnvoll. Die Regularien der AMLA lassen dies ausdrücklich zu. Ein Restart erfordert Mut. Er wäre keine Niederlage für die AMLA. Im Gegenteil: Es wäre ein Signal, dass Kanzleien, Kammern und AMLA eine echte Partnerschaft im Kampf gegen Geldwäsche eingehen.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de