Kabinett beschließt Gesetzentwurf und setzt Koalitionsvertrag um

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf setzt das BMF den Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität weiter um. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, um Bürokratie abzubauen und Steuerkriminalität entgegenzutreten. Die entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag wird damit umgesetzt.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Wir schaffen die Pflicht für Papierbons ab. Digitale Belege werden Standard. Das bedeutet für alle weniger Bürokratie – sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Unternehmen. Mit digitalen Kassen werden alle Umsätze erfasst. Damit verhindern wir Steuerhinterziehung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen. Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“

In Deutschland sind moderne elektronische Kassensysteme weit verbreitet. Es gibt jedoch noch etwa 115.000 sog. offene Ladenkassen. Deren Kassen-Umsätze sind missbrauchsanfällig, weil es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gibt. Das kann Steuerhinterziehung begünstigen. Deshalb sollen diese offenen Ladenkassen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem Jahr 2028 durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden. Diese Kassenpflicht schränkt Missbrauchsmöglichkeiten ein und erhöht die Möglichkeiten, Steuerhinterziehung aufzudecken. Diejenigen, die bei Bargeschäften betrügen, schaden der großen Mehrheit der Einzelhändler sowie anderen Unternehmen, die korrekt ihre Steuern zahlen.

Ausgenommen von der Kassenpflicht sind Steuerpflichtige, die im Jahr Barumsätze im Wert von unter 12.000 Euro haben. Weitere Ausnahmen können nach der Verabschiedung des Gesetzes durch eine Rechtsverordnung geregelt werden. Dabei kommen etwa Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder die Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben in Betracht.

Die Ausstellung eines Papierbelegs auch für kleine Umsätze ist ein bürokratischer Aufwand für Unternehmen sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher. Deshalb sieht der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf vor, dass die Ausgabe von Papierbelegen ab dem Jahr 2028 durch die Bereitstellung digitaler Belege ersetzt werden soll.

Der Aktionsplan zur Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität sieht darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Maßnahmen vor, die aktuell umgesetzt werden. Außerdem arbeitet das BMF intensiv an Steuervereinfachungen, um für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Bürokratie und Aufwand zu reduzieren. Dazu gehören insbesondere Typisierungen und Pauschalierungen sowie weitere Vereinfachungen bei Steuererklärungen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen