Verbändekonsultation
Mit dem Standortförderungsgesetz wird das Millionenkreditmeldewesen nach § 14 des Kreditwesengesetzes („KWG“) zum 30. Dezember 2026 eingestellt. Aufgrund der damit verbundenen Änderungen des KWG sind mehrere Verordnungen anzupassen, die auf die entfallenden Vorschriften zum Millionenkreditmeldewesen Bezug nehmen. Die hierfür vorgesehenen Anpassungen werden in zwei Mantel-Änderungsverordnungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) umgesetzt. Die Verordnungen bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Hier finden Sie den Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen einer Verordnung zur Anpassung bankaufsichtlicher Vorschriften nach Einstellung des Millionenkreditmeldewesens nach dem Kreditwesengesetz. Die Konsultation der Bafin-Verordnung wird separat durch die Bafin durchgeführt. Sie finden diese auf der Website der Bafin.
Ihre Stellungnahme zum Entwurf erbitten wir bis zum 30. September 2026 elektronisch an VIIC3@bmf.bund.de. (…)
Quelle: Bundesministerium der Finanzen