Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Albanien. Dies teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (21/8685) mit. Der Bundesrat habe in seiner 1069. Sitzung am 16. Oktober 2026 beschlossen, keine Einwände gegen den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. Juni 2026 zur Änderung des Abkommens vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (21/8244) zu erheben.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 844/2026