Die Länder haben sich am 16. Oktober 2026 zu den Plänen der Bundesregierung zur Reform der Einkommensteuer positioniert und zu einzelnen Punkten Änderungsvorschläge unterbreitet.

Kritik an Plänen zu Sonn- und Feiertagszuschlägen

In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat unter anderem vor, auf die geplante Anhebung der Obergrenze für den Grundlohn, auf den die steuerfreien Zuschläge berechnet werden, auf 75 Euro bei Sonn- und Feiertagszuschlägen zu verzichten und stattdessen die Zuschläge von 50 Prozent bzw. 125 Prozent moderat anzuheben. Andernfalls müsse künftig bei der Berechnung der steuerfreien Zuschläge zwischen Zuschlägen für Nachtarbeit einerseits und Sonn- und Feiertagszuschlägen andererseits unterschieden werden, was zu mehr Bürokratie führen würde. Nach Auffassung des Bundesrates würde die Anhebung zudem nicht nur höhere Einkommen begünstigen, sondern auch Arbeitsanreize für untere und mittlere Einkommensgruppen setzen.

Änderung bei Gewerbesteuer für Rechenzentren

Die Länder begrüßen auch die im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen bei der Gewerbesteuer für Rechenzentren. Für die Aufteilung der Gewerbesteuer soll es bei diesen vor allem auf den Energieverbrauch und weniger auf die Arbeitslöhne an der Betriebsstätte ankommen. Davon würden Kommunen mit Rechenzentren profitieren. Um dies sicherzustellen, fordern die Länder jedoch unter anderem, Umgehungsmöglichkeiten – etwa durch internationale Steuervermeidungsmodelle oder die Einrichtung eines unerheblichen Nebenbetriebs — konsequent auszuschließen.

Was die Bundesregierung vorhat

Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung langfristig das Arbeitskräfte- und Wachstumspotenzial stärken. Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Grundfreibetrag, der derzeit 12.348 Euro beträgt, im Jahr 2027 auf 12.564 Euro und im Jahr 2028 auf 12.900 Euro anzuheben. Auch die Kinderfreibeträge sollen von 9.756 Euro auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028) steigen. Außerdem soll das Kindergeld von 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und anschließend auf 272 Euro im Jahr 2028 erhöht werden.

Höhere Steuern bei Spitzeneinkommen

Wer ein Spitzeneinkommen beziehe, solle mehr beitragen, um die große Mehrheit zu entlasten, so die Bundesregierung. Der Reichensteuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro soll zudem eine „Superreichensteuer“ in Höhe von 47 Prozent eingeführt werden.

Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass somit rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige ihre tatsächlichen Werbungskosten künftig nicht mehr einzeln in der Anlage N angeben müssten, da ihre tatsächlichen Aufwendungen unter dem neuen Pauschbetrag lägen. Auch dies sei ein Beitrag zum Bürokratieabbau.

Handwerkerleistungen und Feiertagszuschläge

Nach Angaben der Bundesregierung sollen Subventionen mit Augenmaß abgebaut und gleichzeitig gezielte Arbeitsanreize gesetzt werden. Konkret sollen künftig sowohl die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen für Handwerkerleistungen von 20 Prozent auf 15 Prozent als auch der Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro reduziert werden. Der maximal zulässige Stundenlohn für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge soll hingegen von 50 auf 75 Euro steigen.

Wie es weitergeht

Die Vorschläge der Länder werden nun der Bundesregierung übermittelt, die dazu eine Gegenäußerung verabschieden kann. Anschließend berät der Bundestag den Gesetzentwurf. Wenn dieser das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der sich dann abschließend damit befasst.

Quelle: Bundesrat