Am 09.09.2026 veröffentlichte die EU-Kommission eine bis zum 04.11.2026 andauernde öffentliche Konsultation zur Modernisierung bestimmter MwSt-Vorschriften. Die Ergebnisse sollen in ein Impact Assessment einfließen.
Ziel der Initiative (vss. Q2/2027) ist es, die MwSt-Richtlinie zu ändern und an kreislauforientierte Geschäftsmodelle anzupassen. Des Weiteren sollen steuerbedingte Verzerrungen, Unsicherheiten, Komplexität und Zersplitterung verringert werden.
Eine externe Studie “The challenges of VAT beyond VAT in the Digital Age (ViDA)” soll die Grundlage für die Bewertung der EU-Kommission und das Impact Assessment bilden – diese läuft von Q3/2026-Q1/2027.
Die EU-Kommission konsultiert zu folgenden Problembereichen:
Mehrwertsteuerliche Behandlung von Gebrauchtwaren
Die Regelungen zum Vorsteuer-Abzug bei Gebrauchtwaren seien veraltet, uneinheitlich und komplex. Die Anreize für den Erwerb neuer Waren überwiegen mithin. Derzeit trägt das Mehrwertsteuersystem den Besonderheiten von Modellen der Kreislaufwirtschaft primär durch die Differenzbesteuerung für Gebrauchtgegenstände Rechnung. Seit deren Einführung 1995 habe sich der Markt für Gebrauchtwaren und das MwSt-System jedoch weiterentwickelt (z. B. durch neue Geschäftsmodelle (u. a. Online-Handel), die Zunahme von grenzüberschreitendem Handel mit Gebrauchtgegenständen und die steigende Zahl der verkaufenden Endverbraucher).
Vernichtung von noch verwertbaren Waren
Die geltenden MwSt-Vorschriften begünstigen teils die Vernichtung verwertbarer Waren gegenüber deren Spende. Während die Vernichtung von Waren u. U. zum Vorsteuerabzug berechtigt, gilt dies nicht für gespendete Waren. Diese Regelung steht im Gegensatz zu den EU-Nachhaltigkeitsstrategien mit Schwerpunkt auf der Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Vernichtung unverkaufter, brauchbarer Konsumgüter würde in der Ökodesign-Verordnung für nachhaltigere Produkte ausdrücklich aufgegriffen.
Vorschriften zum Vorsteuerabzug für Personenkraftwagen
Die Regelungen zum Vorsteuerabzug bei Pkw seien veraltet, uneinheitlich und setzen bislang zu geringe Anreize für die Wahl umweltfreundlicher Fahrzeuge. Es soll festgestellt werden, ob und wie die Vorschriften zum Vorsteuerabzug mit den Zielen von Nachhaltigkeit und Neutralität vereinbart werden können. Ein Vorschlag ist die günstigere Behandlung von emissionsfreien Pkw durch die EU-Mitgliedstaaten. Die geplanten Änderungen an der MwSt-Vorschriften beziehen sich auf Pkw, die für geschäftliche Zwecke erworben/geleast werden.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel