Insbesondere aufgrund der Neufassung der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) 3.0 ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf beim Anwendungserlass zur Abgabenordnung.
I. Änderung des AEAO zu § 146a
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 22. Oktober 2026 (BStBl I S. xxx) geändert worden ist, zu § 146a mit Wirkung vom 1. Januar 2029 neu gefasst.
(…)
II. Anwendungsregelung zum AEAO zu § 146a in der Fassung vom 1. Januar 2029
Wird die DSFinV-K 3.0 schon vor dem 1. Januar 2029 angewendet (siehe Tz. 5 der DSFinV-K 3.0), so ist auch der AEAO zu § 146a in der Fassung vom 1. Januar 2029 schon anzuwenden.
Das Schreiben wird im Bundesteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen