Nach Artikel 2 des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte vom 19. Oktober 2016 (Zustimmungsgesetz) ist das BMF ermächtigt, die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (MCAA CbCR) im Verhältnis zu denjenigen Staaten, die die Vereinbarung erst nach Inkrafttreten des Zustimmungsgesetzes unterzeichnet haben, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen.
Auf dieser Ermächtigungsgrundlage wurde die CbCR-Ausdehnungsverordnung vom 11. Juni 2018 erlassen, die in der Folge mehrmals durch Änderungsverordnungen um zusätzliche Staaten und Gebiete erweitert wurde.
Kürzlich haben Benin, Burkina Faso, Dominica, die Dominikanische Republik und Grönland das MCAA CbCR gezeichnet. Die Voraussetzungen des § 8 MCAA CbCR wurden geprüft und liegen vor. Diese Staaten sollen in die CbCR-Ausdehnungsverordnung aufgenommen werden, damit der automatische Austausch länderbezogener Berichte mit diesen Staaten ab dem nächsten Austauschzeitpunkt am 31. März 2027 durchgeführt werden kann.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen