Nach Konsultation mit den EU-Mitgliedstaaten schlägt die EU-Kommission eine Verlängerung des Reverse-Charge-Verfahrens und des Schnellreaktionsmechanismus bis 30.06.2030 vor. Ziel ist es, den EU-Mitgliedstaaten bis zur Anwendung des ViDA-Pakets (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) weiterhin wirksame Instrumente zur Steuerbetrugsbekämpfung zur Verfügung zu stellen.

Nach Angaben der EU-Kommission wenden fast alle EU-Mitgliedstaaten das Reverse-Charge-Verfahren bereits auf mindestens eine Art von Gegenständen oder Dienstleistungen an, insbesondere auf den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten. Auch der bislang noch nicht eingesetzte Schnellreaktionsmechanismus wird von den EU-Mitgliedstaaten als nützliches Instrument zur Abschreckung angesehen.

Der Vorschlag wird nun vom Rat beraten.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel