Der ECOFIN-Rat hat am 9. Oktober 2026 eine Änderung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke beschlossen. Die Änderungsverordnung setzt diese Aktualisierung gemäß § 3 Absatz 1 Steueroasen-Abwehrgesetz in deutsches Recht um.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen