Leitsatz

Der Nachweis, dass ein Miteigentumsanteil an einem mit dem nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert bewerteten Grundstück weniger wert sei, als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspricht, ist nicht zulässig.

Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt.

Quelle: Bundesfinanzhof