Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Mit der Reform sollen vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sowie insbesondere Familien mit Kindern entlastet werden. Der Gesetzentwurf setzt 1:1 die Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss von Anfang Juli und aus dem Koalitionsvertrag um.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: "Wir setzen bei der Einkommensteuerreform einen klaren Schwerpunkt: Wir entlasten Familien mit Kindern. Wir sorgen dafür, dass am Ende des Monats etwas mehr zum Leben übrigbleibt. Dafür setzen wir das Entlastungsvolumen von 10 Milliarden Euro gezielt ein. Arbeit und Leistung sollen sich stärker lohnen – vor allem für alle mit kleinen und mittleren Einkommen.
Mir geht es um alle, die jeden Tag den Laden am Laufen halten: Polizeibeamte, Erzieherinnen, Busfahrer, Krankenpflegerinnen, Handwerker – und viele andere, die anpacken und fleißig sind. Das Leben ist in den letzten Jahren teurer geworden: Lebensmittelpreise, Mieten und Energiepreise haben angezogen. Umso wichtiger ist, dass wir mit der Einkommensteuerreform die große Mehrheit in Deutschland entlasten. Familien mit Kindern können mit unserer Reform ab 2028 mehr als 600 Euro im Jahr mehr in der Tasche haben als heute. Das sollte niemand kleinreden. Einige hundert Euro mehr oder weniger im Jahr – das ist eine wichtige Frage für viele Familien.
Und wir haben beschlossen: Wir machen unser Steuersystem gerechter. Die Spitzeneinkommen am obersten Ende müssen dafür einen etwas größeren Beitrag leisten. Das ist eine Frage der Fairness. Ab 280.000 Euro Jahreseinkommen wird künftig eine neue Superreichensteuer von 47 Prozent gelten."
Mit der Reform wird die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben. Über 600 Euro mehr im Jahr hat eine Familie mit zwei Kindern und mittleren Einkommen dann zur Verfügung.
Insgesamt ergibt sich ein Entlastungsvolumen von ca. 10 Milliarden Euro. Die Entlastungen werden in zwei Stufen erfolgen und ab dem Jahr 2028 vollumfänglich wirksam sein.
Um eine Entlastung für die große Mehrheit zu ermöglichen, werden die höchsten Spitzeneinkommen mehr beitragen: Der Reichensteuersatz von 45 Prozent wird künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro wird zudem eine neue Superreichensteuer von 47 Prozent gelten.
Das sind die wichtigsten Maßnahmen:
- Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028).
- Die zweite Progressionszone wird bis 70.600 Euro abgeflacht. Davon profitieren prozentual am stärksten die mittleren Einkommen.
- Das Kindergeld steigt von heute 259 Euro zunächst auf 267 Euro (2027) und dann 272 Euro (2028) je Kind und Monat.
- Die Freibeträge für Kinder steigen auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028).
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 Euro. Rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige sparen sich dadurch künftig die Anlage N zur Steuererklärung, weil ihre tatsächlichen Aufwendungen unter dem neuen Pauschbetrag liegen.
- Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen steigt der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 Euro.
Quelle: Bundesfinanzministerium