Aufgrund umfangreicher Änderungen des europäischen Zollrechts in den letzten Jahren und des Inkrafttretens des Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer zollrechtlicher Vorschriften besteht überwiegend redaktioneller Anpassungsbedarf hinsichtlich nationaler Verordnungen wie u. a. der Zollverordnung, der Truppenzollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung.
Daneben sollen aufgrund der allgemeinen Preisentwicklungen die Gebühren für die Dienstleistungen der Zollverwaltung in der Zollkostenverordnung angepasst und die derzeit für bestimmte Personengruppen (z. B. für fliegendes Personal, Bewohner grenznaher Regionen) vorgesehenen beschränkten Einreisefreimengen, welche zuletzt im Jahr 2008 angepasst wurden, von 90 Euro auf 120 Euro erhöht werden.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen