Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft warnt erneut vor betrügerischen E-Mails im Namen der Steuerverwaltung. Aktuell sind täuschend echt gestaltete Nachrichten im Umlauf, in denen eine angebliche Steuererstattung in Aussicht gestellt wird. Empfängerinnen und Empfänger werden aufgefordert, über einen Link persönliche Daten einzugeben und ihr Online-Banking mit ELSTER zu verbinden. Die Nachrichten stammen nicht von der Steuerverwaltung.

In einem aktuell bekannten Fall wird den Empfängerinnen und Empfängern mitgeteilt, die Prüfung ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 sei abgeschlossen und es stehe eine Steuererstattung von mehreren Hundert bis Tausend Euro bereit. Um die vermeintliche Auszahlung freizugeben, sollen sie über einen Link das angebliche ELSTER-Portal aufrufen, persönliche Daten eingeben, ihre Bank auswählen und sich anschließend im Online-Banking anmelden.

Das Ministerium warnt ausdrücklich davor, dieser Aufforderung zu folgen. ELSTER verlangt für die Auszahlung einer Steuererstattung keine Verknüpfung mit dem Online-Banking. Die Steuerverwaltung fordert zudem niemals per E-Mail zur Eingabe sensibler Informationen wie Steuernummer, Kontoverbindung, Kreditkartennummer oder PIN auf.

Die aktuellen Phishing-Mails sind teilweise professionell gestaltet und verwenden das ELSTER-Logo sowie Gestaltungselemente, die offiziellen Nachrichten ähneln. Auch konkrete Erstattungsbeträge, vermeintliche Aktenzeichen und Formulierungen wie „Genehmigt – Handlung erforderlich“ sollen den Eindruck einer echten Mitteilung erwecken. Mit kurzen Fristen wird zusätzlich versucht, Zeitdruck aufzubauen.

So schützen Sie sich:

  • Klicken Sie nicht auf Links oder Buttons, wenn Zweifel an der Herkunft einer E-Mail bestehen
  • Geben Sie keine persönlichen Daten, Zugangsdaten oder Bankinformationen über Links in E-Mails ein
  • Lassen Sie sich nicht durch angekündigte Erstattungen oder vermeintlich kurze Fristen unter Druck setzen
  • Ein offiziell aussehendes Logo oder ein vertraut wirkender Absender sind kein Beleg für die Echtheit einer Nachricht
  • Wenn Sie Mein ELSTER nutzen, rufen Sie das Portal direkt über die offizielle ELSTER-Seite auf und prüfen Sie dort Ihr persönliches Postfach
  • Bei Zweifeln können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden

E-Mails von ELSTER können beispielsweise darüber informieren, dass eine neue Nachricht oder ein Bescheid im persönlichen ELSTER-Postfach bereitsteht. Steuerrelevante Nachrichten (z.B. Steuerbescheide) selbst werden jedoch nur über das geschützte ELSTER-Postfach bereitgestellt. Die Steuerverwaltung informiert insbesondere nicht direkt im Text einer E-Mail über eine mögliche Steuererstattung oder Nachzahlung.

Wer eine verdächtige Nachricht erhält, sollte diese nicht beantworten und anschließend löschen. Wer bereits persönliche Daten oder Zugangsdaten auf einer verlinkten Seite eingegeben hat, sollte unverzüglich handeln und gegebenenfalls seine Bank sowie die Polizei informieren.

 

Quelle: Ministerium für Finanzen und Wissenschaft Saarland