Bundeskabinett beschließt Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) / Härtere Gangart gegen Kriminelle / Entlastungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz - ZFG) beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung wesentliche Teile des Gemeinsamen Aktionsplans gegen Organisierte Kriminalität vom Februar und des Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität vom Juli 2026 für den Bereich der Zollverwaltung um.

Das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz ist ein umfassendes Modernisierungsprogramm für den Zoll mit seinen knapp 49.000 Beschäftigten: Bei der Organisation der Behörde wird noch stärker auf Synergien gesetzt. Das Gesetz sieht vor, zeitgemäße Befugnisse wie die Nutzung von KI oder die administrative Vermögensabschöpfung einzuführen, die gerade im Kampf gegen organisierte Kriminalität echte Gamechanger sein können. Darüber hinaus wird mit dem ZFG die Digitalisierung des Zolls weiter vorangetrieben.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz geben wir dem Zoll die Befugnisse, die er im 21. Jahrhundert braucht, um gegen Organisierte Kriminalität, Finanzkriminalität oder den internationalen Drogenhandel vorzugehen. Wir setzen zum Beispiel auf KI bei der Datenanalyse oder die administrative Vermögensabschöpfung. Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg. Der Zoll wird moderner, digitaler und schlagkräftiger. Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart! Gleichzeitig entlasten wir die ehrlichen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Gerechtigkeit in unserem Land.“

Die wesentlichen Regelungen des ZFG im Überblick:

Strukturreform Zoll 2030

Die Strategie Zoll 2030 ist die größte Strukturreform im Zoll seit Jahren.

Ziel ist, die vorhandenen Ressourcen zielgerichtet einzusetzen, Doppelstrukturen abzubauen und die Aufgabenwahrnehmung fachgerecht zu bündeln. Das schafft einen modernen, effizienten und digitalen Zoll - auch als Einnahmebehörde. Mit den hierfür vorgesehenen Strukturoptimierungen werden die bestehenden Fachdirektionen der Generalzolldirektion (GZD) durch zwei Fachstränge „Zölle und Steuern“ sowie „Sicherheit und Vollzug“ ersetzt (statt den bisherigen sechs Fachdirektionen). Die Gesamt- und die Leitungsstruktur des Zolls wird unter drei Vizepräsidentinnen bzw. -präsidenten verschlankt. Das Zollkriminalamt und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung bleiben bestehen und werden, zusammen mit weiteren Sicherheitsaufgaben, in die GZD integriert. Das bündelt Kompetenzen und Zuständigkeiten und verkürzt die Informations- und Wissenswege. Auf Ortsebene erfolgt die Zusammenlegung der Zollfahndungsämter und der Hauptzollämter zu neuen Zolldirektionen, in denen die Ermittlungs- und Vollzugseinheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten zusammengeführt werden.

Das im Aktionsplan von Juli enthaltene Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll wird zügig aufgebaut. Darüber hinaus werden weitere (administrative) Maßnahmen des Aktionsplans (z. B. Aufbau eines Analysezentrum zwischen ZKA und BKA, Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift) derzeit von den beteiligten Behörden erarbeitet.

Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität (einschl. Geldwäsche), Organisierter Kriminalität, Sanktionsdurchsetzung

Der Zoll erhält die Befugnisse, die er im 21. Jahrhundert braucht, um den Entwicklungen im Bereich der Organisierten Kriminalität, der Finanzkriminalität oder des internationalen Drogenhandels zu begegnen. Hierzu werden u.a. Befugnisse für die vortatenunabhängige Verfolgung von Geldwäsche mit Auslandsbezug geschaffen und bestehende Kompetenzen den technischen Entwicklungen angepasst – bspw. die Sicherstellung von Kryptowerten oder die Kontrolle elektronischer Beförderungsinformationen. Das Gesetz ermöglicht die Nutzung innovativer Technologien wie den Abgleich biometrischer mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet, den Einsatz von Drohnen, die Blockierung digitaler Täter-Kommunikation und automatisierte Datenanalysen – auch unter Einsatz künstlicher Intelligenz.

Wie im Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vorgesehen, wird der Datenaustausch mit dem Bundeskriminalamt gestärkt. Zudem adressiert die Reform neue Kriminalitätsphänomene, etwa durch die Einführung sog. Catch-All-Klausel bei synthetischen Drogen (d.h. auch nicht gelistete Stoffe werden von den Regelungen des Grundstoffüberwachungsgesetzes erfasst, von denen erwiesen ist, dass diese zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen verwendet worden sind).

Wesentlich ist das Instrument der administrativen Ermittlung und Sicherstellung von Vermögen nicht rechtmäßiger Herkunft außerhalb eines Strafverfahrens: Es ermöglicht dem Zoll, bedeutsame Vermögensgegenstände sicherzustellen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig oder mit nicht rechtmäßigen Mitteln erworben worden sind. Im Ergebnis des Verfahrens kann die Einziehung des Vermögensgegenstandes zugunsten des Bundes stehen, sofern das zuständige Finanzgericht von der nicht rechtmäßigen Herkunft des verdächtigen Vermögensgegenstands überzeugt ist. Das zielt dorthin, wo es Kriminellen wirklich weh tut: auf ihr Geld und ihre Vermögensgegenstände, die nicht erst nach langwierigen Gerichtsverfahren eingezogen werden können.

Das ZFG enthält zudem neue Befugnisse für die Durchsetzung von internationalen Sanktionen. Das Geldwäschegesetz wird fortentwickelt und die Rolle der Financial Intelligence Unit (FIU) gestärkt, indem beispielsweise die Mitwirkung der FIU bei der Verhinderung und Bekämpfung von Proliferation und Proliferationsfinanzierung klargestellt und ein verbesserter Datenaustausch der FIU mit den Koordinierenden Stellen der Länder geschaffen wird. Zum Schutz des FIU-Analyseverfahrens werden Regelungslücken bei der Einsichtnahme in Grundbücher geschlossen.

In den Zuständigkeitsbereichen des Zolls ist das ein großer Wurf. Der Zoll erhält Befugnisse, die Ermittlerinnen und Ermittler und Expertinnen und Experten seit langem fordern. Damit verschärfen wir die Gangart gegen Finanzbetrüger, Steuerkriminelle, Drogenhändler und gegen die Organisierte Kriminalität.

Digitalisierung

Flankierend zu den strukturellen und sicherheitsrelevanten Regelungen beinhaltet das ZFG zudem Maßnahmen zur digitalen Transformation des Zolls, um diesen in seiner Rolle als Partner der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger noch serviceorientierter und effizienter aufzustellen. Die Digitalisierung ermöglicht eine effizientere Ressourcennutzung und eine höhere Kontrollqualität durch automatisierte Risikoanalysen (auch unter Einsatz von KI) oder dem automatischen Datenabruf aus Dateisystemen des Zolls.

Wo der Zoll effizienter und gezielter kontrolliert, werden die ehrlichen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen entlastet.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen