Für Steuerberater war das Zollrecht lange eine wenig beachtete Nische. Doch weltweite Handelskonflikte, internationale Sanktionen und neue Regulierungen machen das Thema immer wichtiger – und zu einem bedeutsamen Beratungsfeld. Bettina Mertgen, Partnerin bei GvW Graf von Westphalen, und Manuel Sieben, Partner bei AWB, haben sich auf Zollrecht spezialisiert. Ein Gespräch über Karrierewege, Haftungsrisiken und die Chancen, die ihr Spezialwissen bietet.

Frau Mertgen, Herr Sieben, wie sind Sie zum Zollrecht gekommen? 

Bettina Mertgen: Eher zufällig. Im Referendariat meines Jurastudiums hatte ich das Steuerrecht für mich entdeckt und führte später ein Vorstellungsgespräch bei Ernst & Young mit Dr. Wäger, heute Richter am Bundesfinanzhof. Er verantwortete damals Umsatzsteuer und Zoll. Er faszinierte mich so sehr, dass ich dachte: Mit diesem Mann möchte ich arbeiten. So bin ich in das Thema hineingeraten und nie wieder davon weggekommen. 

Manuel Sieben: Bei mir begann es schon in der Schule. Der Vater eines Mitschülers arbeitete beim Zoll und erzählte bei einer Berufsorientierung von seiner Arbeit. Nach dem Abitur begann ich das duale Studium bei der Zollverwaltung. Die Themen fand ich hochspannend, die Verwaltung weniger. Also suchte ich nach einer Möglichkeit, außerhalb der Verwaltung mit Zollrecht zu arbeiten – und kam zur AWB. 

Herr Sieben, heute sind Sie selbst Ausbilder. Wie hat sich der Stoff verändert?  

Sieben: Enorm. Neben den originären Zollthemen beschäftigen uns auch Verbote und Beschränkungen und Nachhaltigkeitsanforderungen, etwa der CO2-Grenzausgleichsmechanismus, die Entwaldungsverordnung, die Exportkontrolle oder Sanktionen. Dazu kommen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Es reicht nicht mehr, nur die Rechtslage zu kennen. Die Frage lautet auch: Wie bekommt ein Unternehmen all diese Anforderungen mit begrenztem Personal und vernünftigen IT-Prozessen umgesetzt?  

Frau Mertgen, was könnte die Ausbildung aus Ihrer Sicht noch besser machen?  

Mertgen: Mir hat die wirtschaftliche Perspektive gefehlt. Viele Dozenten kamen aus der Verwaltung. Das ist fachlich wertvoll, aber Beratung muss weitergehen. Wir müssen fragen: Was ist innerhalb des gesetzlichen Rahmens für den Mandanten möglich? Wo gibt es Gestaltungsspielräume? Diese Perspektive gehört für mich ebenfalls zur Ausbildung.  

Zollrecht reicht heute weit über klassische Zölle hinaus. Wie verändert das die Beratung?  

Mertgen: Zoll- und Außenwirtschaftsrecht hängen unmittelbar an der Weltpolitik. Sanktionen, Handelskonflikte, ESG-Regulierung oder Investitionskontrolle landen schnell auf unserem Schreibtisch. Gleichzeitig muss man seine berufsrechtlichen Grenzen kennen. Gerade beim Außenwirtschaftsrecht sehe ich immer wieder Beratung durch Personen, die dazu gar nicht befugt sind. Das kann erhebliche Haftungsrisiken auslösen.  

Sieben: Als Steuerberater muss ich wissen, wo meine Beratungskompetenz endet. Das gehört zur Spezialisierung genauso dazu wie das Fachwissen selbst. 

Welche Mandate reizen Sie besonders?  

Mertgen: Die komplexen. Wenn Zollrecht, Außenwirtschaftsrecht und vielleicht sogar Strafrecht zusammenkommen. Wird einem Unternehmen etwa wegen einer vermeintlich falschen Zolltarifierung ein Embargoverstoß vorgeworfen, kann eine fachlich sauber begründete Tarifierung dem strafrechtlichen Vorwurf den Boden entziehen. Für den Mandanten kann das existenziell sein. Solche Fälle zeigen, was Spezialisierung leisten kann.  

Sieben: Interessant wird es dort, wo nicht nur eine Rechtsfrage beantwortet werden muss. Unternehmen müssen immer mehr Regulierung mit begrenzten Ressourcen bewältigen. Deshalb geht es zunehmend darum, Vorgaben in Prozesse, IT und künftig auch KI-Anwendungen zu übersetzen. Ein Gutachten allein hilft wenig, wenn der Mandant nicht weiß, wie er es umsetzen soll. 

Wann würden Sie einem Steuerberater zum Fachberaterlehrgang raten?  

Mertgen: Alles oder nichts. Ganz oder gar nicht. Wer in diesem Bereich wirklich beraten möchte, sollte sich konsequent darauf spezialisieren. Gerade bei Verbrauchsteuern ist die Materie so komplex, dass Wissen schnell verloren geht, wenn man es nicht ständig anwendet. Der Fachberaterlehrgang ist ein sehr guter Anfang, aber niemals das Ende.  

Sieben: Ich sehe zwei Wege: Entweder erkenne ich einen zollrechtlichen Sachverhalt und gebe ihn an einen Spezialisten ab. Oder ich möchte selbst qualifiziert beraten. Dann führt an der Spezialisierung kaum ein Weg vorbei. Theoretisches Wissen genügt dabei nicht. Man muss Fälle bearbeiten und Erfahrung sammeln. Ich wollte immer eine Sache richtig gut können und vom Rest die Finger lassen. Ganz oder gar nicht – das trifft es ziemlich gut.