Antworten auf häufige Fragen

Welche Voraussetzungen und Berechtigungen benötige ich für die Umstellung auf den neuen Datenfad?

Für die Umstellung müssen die erforderlichen Voraussetzungen und Berechtigungen vorliegen. Dazu gehören:

  • DATEV Basisdaten online, 
  • das Recht DATEV-DFÜ über Internet in der Rechteverwaltung online, 
  • zentralisierte Mandanten sowie
  • die einmalige Zustimmung zum Produktvertrag Steuern Onlinedaten

Je nach Umstellungsweg werden zusätzlich entsprechende Berechtigungen benötigt:

  • Umstellungsdialog: Es sind Berechtigungen für die kanzleiweiten Einstellungen erforderlich.
  • Mandanten-Manager: Es werden Rechte für den Mandanten-Manager benötigt.
Sind die erforderlichen Voraussetzungen, Rechte oder Berechtigungen nicht vorhanden, wird der Steuerbestand nicht umgestellt und verbleibt auf dem bisherigen Datenpfad. 

Öffnen sich mit der Umstellung auf den neuen Datenpfad automatisch neue Cloud-Steueranwendungen?

Nein. Nach der Umstellung arbeiten Sie weiterhin wie gewohnt mit Ihren lokal installierten Steuerprogrammen. Lediglich die Datenhaltung erfolgt über den Datenpfad DATEV_STEUERN_ONLINEDATEN in der DATEV-Cloud.

Gleichzeitig schaffen Sie die Grundlage für die Nutzung künftiger DATEV-Steuerprogramme in der Cloud.

Werden bei der Umstellung auf den neuen Datenpfad auch die Daten verändert?

Nein. Die Umstellung verändert weder Ihre Steuerdaten noch das Steuerprogramm. Es ändert sich ausschließlich der Speicherort der Daten. Sind die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt keine Umstellung und der Steuerbestand verbleibt auf dem bisherigen Datenpfad. 

Kann ich mehrere Steuerbestände gleichzeitig umstellen?

Ja. Wenn Sie den Umstellungsweg über den Mandanten-Manager wählen, können Sie mehrere Steuerbestände gleichzeitig auf den Datenpfad DATEV_STEUERN_ONLINEDATEN umstellen. Die Mehrfachselektion ermöglicht eine zentrale und effiziente Umstellung größerer Bestandsmengen.  

Bitte beachten Sie: Ob alle ausgewählten Steuerbestände erfolgreich umgestellt werden können, hängt davon ab, ob die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Steuerbestände, bei denen Voraussetzungen fehlen, verbleiben auf dem bisherigen Datenpfad und müssen gegebenenfalls nachbearbeitet werden. 

Wo erhalte ich einen Überblick darüber, welche Bestände bereits auf den Online-Datenpfad umgestellt wurden und welche noch nicht?

Einen Überblick über den Umstellungsstatus Ihrer Bestände erhalten Sie sowohl in der Geschäftsfeldübersicht im DATEV Arbeitsplatz als auch im Mandanten-Manager: 

  • Geschäftsfeldübersicht (DAP):
    In der Geschäftsfeldübersicht kann die Spalte „Datenpfad“ sortiert/gefiltert werden. So lässt sich schnell erkennen, welche Bestände bereits auf den Online-Datenpfad „DATEV_STEUERN_ONLINEDATEN“ umgestellt wurden.
  • Mandanten-Manager:
    Alle Bestände auf dem Datenpfad „DATEV_STEUERN_ONLINEDATEN“ wurden bereits auf den Online-Datenpfad umgestellt. Bestände auf dem bisherigen Datenpfad sind noch nicht umgestellt. 

Welche Steuerbestände sollen umgestellt werden?

Umgestellt werden sollen alle Steuerbestände, die weiterhin benötigt werden oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten vorzuhalten sind. Dadurch bleiben die Daten langfristig verfügbar und können auch künftig genutzt werden.

Die Umstellung bietet zudem die Möglichkeit, Ihren Datenbestand zu bereinigen. DATEV löscht keine Steuerbestände. Nicht umgestellte Bestände bleiben auf Ihrer lokalen Datenhaltung erhalten. Prüfen Sie daher, welche Bestände noch benötigt werden oder aufbewahrungspflichtig sind, und stellen Sie diese auf den neuen Datenpfad um.  

Kann ich auch nach der Umstellung der Datenbestände auf ältere Veranlagungszeiträume zugreifen?

Ja. Auch nach der Umstellung bleiben ältere Veranlagungszeiträume verfügbar. Die Umstellung betrifft ausschließlich die Datenhaltung, nicht den Zugriff auf Ihre Steuerbestände. 

Warum sollte ich die Umstellung der Datenbestände bereits jetzt durchführen?

Mit der frühzeitigen Umstellung schaffen Sie die Grundlage für die zukünftige Nutzung Ihrer Steuerdaten in der DATEV-Cloud. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass weiterhin benötigte und aufbewahrungspflichtige Steuerbestände langfristig verfügbar bleiben. Die Umstellung bietet zudem die Gelegenheit, bestehende Steuerbestände zu überprüfen und nicht mehr benötigte Bestände zu bereinigen. 

Können anstatt der auf den neuen Datenpfad umgestellten Bestände auch die RZ-Sicherungen in der Cloud verwendet werden?

Nein. Die RZ-Sicherungen der Bestände aus den DATEV Steuerprogrammen erfüllen leider die DATEV Cloud-Anforderungen nicht zuverlässig. 

Sind RZ-Sicherungen weiterhin möglich, zum Beispiel für Mandantendatenüberträge?

Ja. Auch die auf den neuen Datenpfad umgestellten Bestände können im DATEV Rechenzentrum gesichert werden.  

Was ist beim Verschieben der Daten auf den neuen Datenpfad bei Unternehmen im Leistungsverbund zu beachten?

Bei Unternehmen im Leistungsverbund ist für das Verschieben der Daten auf den neuen Datenpfad die Zustimmung zu den Nutzungsvoraussetzungen durch die zuständige Kanzlei gegenüber DATEV erforderlich.

Erhalten Sie als Mandant beim Verschieben auf den neuen Datenpfad die Meldung „Operation im Ziel-Datenpfad mit Ordnungsbegriff [...]: Die Funktion kann nicht durchgeführt werden. Prüfen Sie in der Rechteverwaltung Online, ob die Rechte korrekt vergeben sind.“, kann das an der fehlenden Zustimmung Ihrer zuständigen Kanzlei liegen.

Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihre zuständige Kanzlei. Sobald die Zustimmung zu den Nutzungsvoraussetzungen gegenüber DATEV vorliegt, können Sie die Daten auf den neuen Datenpfad verschieben.