Das BMF hat am 25. März 2024 sein Schreiben vom 11. März 2024 zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlicht.

Mit diesem Schreiben werden die GoBD-Schreiben aus den Jahren 2014 und 2019 aktualisiert. Die aktualisierten GoBD gelten seit 01.04.2024 und tragen insbesondere den bisher nicht berücksichtigten Änderungen der Abgabenordnung Rechnung.

Recht auf Datenzugriff präzisiert

Viele Änderungen sind formaler Natur. So wurde beispielsweise der Begriff „Finanzverwaltung“ durch „Finanzbehörde“ ersetzt. Darüber hinaus äußert sich das BMF zum Umfang und zur Ausübung des Rechts auf Datenzugriff nach § 147 Absatz 6 AO:

  • Danach kann die Finanzbehörde verlangen, dass ihr aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Daten in einem maschinell lesbaren und auswertbaren Format zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten können nun nicht nur auf einem physischen Datenträger bereitgestellt werden (Datenträgerüberlassung), sondern auch über eine Datenaustauschplattform (Cloud) (Datenüberlassung). Damit wird die Regelung im BMF-Schreiben an die gängige Praxis angepasst. Die Finanzbehörde ist nicht berechtigt, selbst Daten aus dem EDV-System herunterzuladen oder vorhandene Datensicherungen zu kopieren.
  • Die Datenüberlassung umfasst zudem auch die Mitnahme der Daten aus der Sphäre des Steuerpflichtigen. Die Verarbeitung und Aufbewahrung der Daten ist auch auf mobilen Datenverarbeitungssystemen der Finanzbehörde zulässig.
  • Spätestens wenn die ergangenen Bescheide Bestandskraft haben, müssen die überlassenen Daten gelöscht und ggf. überlassene Datenträger an den Steuerpflichtigen zurückgegeben werden.

Eine Anlage enthält ergänzende Informationen zur Datenüberlassung. Sie betreffen den Beschreibungsstandard für die Datenübermittlung, die digitale Lohnschnittstelle und die Exporte aus elektronischen Aufzeichnungssystemen. Die Finanzverwaltung stellt eine Musterdatei namens index.xml als Beschreibung für die digitalen Schnittstellen zur Verfügung.