Brennpunkt Kassenführung - Kassenpflicht in Deutschland
- Umsatzabhängige Kassenpflicht ab dem 01.01.2028
- Es wird digital - Änderungen bei der Belegausgabepflicht
- Neue Sanktionsmaßnahmen der Finanzbehörden
- Offene Ladenkassen – was bleibt?
Erscheinungstermin: 2027 abhängig von der Gesetzgebung
Beschreibung
Die Bundesregierung hat am 23.09.2026 das Gesetz zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen.
Geplant ist, ab dem 01.01.2028 eine Kassenpflicht für Unternehmen mit Umsätzen von mehr als 100.000 Euro einzuführen. Ausnahmen davon sollen über eine sog. Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung oder über § 148 AO geschaffen werden. Ferner soll die papierbasierte Belegausgabepflicht – entgegen den Aussagen im Koalitionsvertrag – durch eine digitale Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden. Verschärfte Straf- und Bußgeldvorschriften sind insbesondere für den Einsatz, das Bewerben oder das Inverkehrbringen manipulierbarer Aufzeichnungssysteme oder Manipulationssoftware vorgesehen.
Weitere geplante Änderungen betreffen die Erfassung von Betriebsausgaben, Entnahmen, Einlagen oder durchlaufenden Posten über elektronische Aufzeichnungssysteme. Auch für offene Ladenkassen und die Einzelaufzeichnungspflichten können sich weitreichende Änderungen ergeben.
Die endgültige Fassung der Neuregelungen und deren Veröffentlichung bleibt abzuwarten.
Erfahren Sie anschließend in diesem Kompaktwissen, welche Änderungen ab 01.01.2028 gelten und wie sich die neuen Herausforderungen gemeinsam mit der Mandantschaft bewältigen lassen.
Kurzinfo
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Autor
Gerd Achilles
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Seit fast 20 Jahren ist er Betriebsprüfer des Landes NRW und überwiegend mit Betriebsprüfungen im Bargeldgewerbe befasst, u.a. bei Gewerbebetrieben, gemeinnützigen Organisationen und der öffentlichen Hand. In dieser Eigenschaft schult er Themen rund um die Kassenführung innerhalb der Oberfinanzdirektion NRW und ist zudem Gastdozent für „Risikomanagement bei Bargeschäften“ an der Bundesfinanzakademie (BFA). Außerhalb der Finanzverwaltung betätigt er sich als Autor diverser Fachbücher und Publikationen sowie als Referent für Kassenführung, Verfahrensdokumentation und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.
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Erscheinungstermin: 2027 abhängig von der Gesetzgebung