Vorab klären
Bevor Sie sich mit der Kanzleitrennung beziehungsweise -fusion auf dieser Ebene beschäftigen, müssen gegebenenfalls noch grundlegende Fragen zur zukünftigen Arbeitsweise Ihrer Kanzlei und zur mitgliedschaftsrechtlichen Stellung geklärt werden.
Allgemeine Informationen
- Allgemeine Informationen zur Auswirkung einer Kanzleiumstrukturierung auf die Vollmachtsdatenbank finden Sie im Dokument Vollmachtsdatenbank: Übertrag von Vollmachten nach Umfirmierung.
- Was Sie im Einzelnen zu tun haben finden Sie im Dokument Vollmachtsdatenbank: Anpassen nach einer Umfirmierung.
- Liegt eine Gesamtrechtsnachfolge vor und sollen Vollmachten auf eine andere Vollmachtsdatenbank übertragen werden, können Sie dies mit dem Formular Weisung zur Übertragung von bereits in der VDB erfassten Vollmachtsdaten wegen Gesamtrechtsnachfolge bei DATEV beauftragen.
Übertragen von Vollmachten: wichtiger Hinweis
Beachten Sie, dass aus technischen Gründen eine Übertragung der Vollmachten nur insgesamt möglich ist.
Nehmen Sie die beschriebenen Maßnahmen erst vor, wenn die Berufskammer und / oder DATEV die Umstellungen abgeschlossen haben
DATEV SmartCard
Eine Untervollmacht kann in der Vollmachtsdatenbank nur auf SmartCards vergeben werden, wenn diese zur Mitgliedschaft der registrierten Beraternummer gehören. Sobald die Berufskammer die Kanzlei als neues Mitglied anlegt, ist eine Neuregistrierung der Vollmachtsdatenbank notwendig.
Wird die Neuregistrierung mit einer Beraternummer durchgeführt, die nicht zur bestehenden Mitgliedschaft gehört, können Untervollmachten auf die bestehenden SmartCards nur vergeben werden, wenn die SmartCards der Mitgliedschaft der neu registrierten Beraternummer zugeordnet werden.
Für die mitgliedsübergreifende Nutzung der SmartCard finden Sie im Dokument Daten im Rechenzentrum – Zugriff für anderes DATEV-Mitglied oder Solution Partner beauftragen