Art.-Nr. 32574 | Mandanten-Info

Neue Nachweispflichten für alle Arbeitgeber - Bußgelder drohen!

Für Neueinstellungen und Arbeitsvertragsänderungen gelten massiv verschärfte Nachweispflichten
  • Überblick zu den Neuregelungen
  • Checkliste nachweispflichtiger Vertragsgrundlagen

Erscheinungstermin: vsl. März 2026

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2,25 €
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Beschreibung

Unternehmen, die ab 01.08.2022 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen oder bestehende Arbeitsverträge ändern, müssen verschärfte Nachweispflichten beachten.

Zusätzlich zu den bestehenden - bisher in der Praxis aber kaum beachteten - Nachweispflichten müssen nun zahlreiche weitere Informationen dokumentiert werden, etwa die Belehrung über das Kündigungsschutzverfahren, Voraussetzungen zur Anordnung von Überstunden oder Schichtänderungen.

Die Nachweispflichten gelten nun auch bei der Einstellung nur vorübergehend beschäftigter Aushilfen. In bestehenden Arbeitsverhältnissen können die Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur Dokumentation auffordern, die das Unternehmen innerhalb von sieben Tagen erteilen muss. Verstöße gegen die Nachweispflicht können Bußgelder nach sich ziehen.

Mit dieser Mandanten-Info Broschüre verdeutlichen Sie Ihren Mandantinnen und Mandanten den durch die Gesetzesänderung entstandenen Handlungsbedarf und geben ihnen eine rechtssichere Checkliste zur Umsetzung an die Hand.

Kurzinfo

Format DIN A5
Erscheinungstermin (vsl.) 03/2026
Seitenzahl (ca) 16
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Digitale Fachliteratur

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Weitere Informationen unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.-Nr. 65524).

Autor

Portraitbild der referierenden Person Christian Beck

Christian Beck

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.

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