Art.-Nr. 32574 | Mandanten-Info

Nachweispflichten für alle Arbeitgeber - Bußgelder drohen!

Wer die Nachweispflichten bei Neueinstellungen und Arbeitsvertragsänderungen nicht beachtet, riskiert die Verhängung von Bußgeldern
  • Überblick zu den Nachweispflichten
  • Checkliste nachweispflichtiger Vertragsgrundlagen

Erscheinungstermin: vsl. März 2026

Einmalig
2,50 €
Preis- und Lieferinformationen
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Beschreibung

Unternehmen, die neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen oder bestehende Arbeitsverträge ändern, müssen detaillierte Nachweispflichten beachten. Dokumentiert werden müssen etwa die Belehrung über das Kündigungsschutzverfahren oder die Voraussetzungen zur Anordnung von Überstunden oder Schichtänderungen.

Die Nachweispflichten gelten auch bei der Einstellung von Aushilfen, die nur vorübergehend beschäftigt werden. In bestehenden Arbeitsverhältnissen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber zur Dokumentation auffordern. Dieser muss der Aufforderung innerhalb von sieben Tagen nachkommen. Ein fehlender Nachweis hat zwar keine unmittelbare Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags zur Folge, kann aber Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers begründen.

Verspätete oder fehlerhafte Nachweise können zu Beweiserleichterungen zugunsten des Arbeitnehmers in Kündigungsschutzprozessen führen. Verstöße gegen die Nachweispflicht können zudem Bußgelder nach sich ziehen.

Mit dieser Mandanten-Info Broschüre verdeutlichen Sie Ihren Mandantinnen und Mandanten die Thematik und geben ihnen eine rechtssichere Checkliste zur Umsetzung an die Hand.

Kurzinfo

Format DIN A5
Erscheinungstermin (vsl.) 03/2026
Seitenzahl (ca) 16
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Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.

Autor

Portraitbild der referierenden Person Christian Beck

Christian Beck

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.

Details & Preise

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Wer die Nachweispflichten bei Neueinstellungen und Arbeitsvertragsänderungen nicht beachtet, riskiert die Verhängung von Bußgeldern

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